
154 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
tretungen, welche sämmtlich den Schutz öffentli- 
cher Interessen zum Gegenstande haben, und sämmt- 
lich auch der Strafverfolgung von Amtswegen unter- 
liegen. — 
An der erwähnten Begrenzung der Thatbe= 
standserfordernisse ist um so entschiedener festzuhal- 
ten, als außerdem die Dehnbarkeit der fraglichen 
Bestimmung einer mißbräuchlichen Anwendung der- 
selben als einer subsidiären Strafvorschrift auf Alles, 
was etwa strafwürdig erscheinen könnte, vollen Raum 
geben würde. UNr. 540 Erk. v. 29. Nov. 1875. 
(Fortsetzung folgt.) 
Uebersicht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivil- 
rechtes und Civilprozesses 
1.— 15. Februar. 
Bemerkung: Das Urtheil vom 8. Februar HVNr. 2766 
wird nachgetragen. 
I. Zur ProzeU-Ordnung. 
Art. 1. Der Stadtmagistrat L. hatte von den 
dortigen Brauern für 3 Quartale einen Lokalmalz- 
aufschlag erhoben und es hatten diese denselben be- 
zahlt in der Meinung, es sei dem Magistrate die 
Erhebung eines solchen Aufschlages wie bisher so 
auch für das laufende Jahr gestattet. Als sich nun 
herausstellte, daß die Erlaubniß zur Erhebung jenes 
Aufschlages vom einschlägigen Ministerium nicht vdeer 
noch nicht ertheilt sel, und die Bräuer auf Zurück-