
168 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
Uebersicht 
über die neueren Ergebnisse der nechtsprechun des 
obersten Gerichtshoses in Gegenständen des Civil- 
rechtes und Civilprozesses 
16.— 29. Februar. 
Mit einem Nachtrage vom 8. Februar. 
I. Zur Prozeß-Ordnung. 
Art. 7 Abs. 2 Ziff. 2. Siehe Oblig.= 
Recht, Verbürgung für eine Schuld aus 
einem Handelsgeschäft. 
Art. 106 u. 109 bei Theilungsklageu. Aus 
der rechtlichen Natur de5 einer solchen Klage zu 
Grunde liegenden Rechtsverhältnisses folgt, daß für 
jede Partei die gleiche rechtliche Veranlassung vor- 
liegt, durch freiwilliges Anerbieten der Abtheilung 
die Anrufung des Richters um Erlassung eines 
Theilungsurtheiles überflüssig zu machen, daß an 
dem von einer Partei anhängig gemachten Thei- 
lungsprozesse, welchem von keiner Seite ein Thei- 
lungsanerbieten vorausging, beide Parteien die 
gleiche schuldhafte Veranlassung tragen, und daß 
beide Parteien, wenn die Theilung erst im Laufe 
des Prozesses durch Vereinbarung oder richterlichen 
Ausspruch zu Stande kommt, als gegenseitig unter- 
liegend bzw. obsiegend zu erachten sind. · 
Wenn dagegen Kläger seiner Seits schon bei 
dem Vermittlungsversuche vor der Gemeindebe- 
hörde die Auflösung der Gemeinschaft angeregt, 
der Beklagte aber diese verweigert hat, dann hatte 
Kläger seinerseits alles gethan, wozu ihn seine recht- 
liche Stellung aus dem Miteigenthume dem Be- 
klagten gegenüber veranlaßte, und er war nicht nur 
zur Klagestellung auf Theilung, sondern auch, nach