
Samstag den 15. Huli 1876. 41. Jahrgang. K 15. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Plätter für Rechtsunwendung 
zunächst in Bayern. 
In yalt: Ueberslcht über die neueren Ergebnisse der Rechisprechung des ober- 
sien Gerichishoses in Gegenständen des Ci#llrechtes und C##stpro- 
zesles vom 16.—30. April. Mil einem Nachtrage vom 10. Aprll. — 
Uebersicht über die wichilgeren Ergebulsse der Rechisprechung bes 
. -. Uebersicht - 
äherdienenerenErgebnijsederUechtfprechunde- 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Gufr 
rechtes und Civilprozesses « 
16.— 30. April. 
Mit einem Nachtrage vom 10. Aprll. 
I. Zur Prozeß-Ordnung. 
Art. 104 Abs. 2 mit Gerichtsvollzieherge- 
bühren-O. Ein Gerichtsvollzieher hatte für Be- 
schlagnahme von baarem Gelde und Werthpapieren 
und für Hinterlegung bei Gericht die in Ziff. 10 
8. 7 der Gerichtsvollz.-Geb.-O. v. 13. Mai 1870 
bestimmte Gebühr beansprucht. Der Ansatz wurde 
gestrichen und die deßhalb erhobene Nichtigkeitsbe- 
schwerde verworfen, wobei der OGH. unter Anderem 
bemerkte: Ihrem Zwecke nach enthalte die Gerichts- 
vollz.-Geb.-O. keine Bestimmungen darüber, welche 
Handlungen zu dem Wirkungskreise der Gerichts- 
vollzieher gehören, sie bestimme nur, welche Ver- 
gütung derselbe für die durch andere Gesetze und 
Verordnungen ihm zugewiesenen Handlungen anzu- 
sprechen habe, und auf diese Gesetze und Verord- 
nungen sei zurückzugehen bei der Frage, ob von 
einem Gerichtsvollzieher vorgenommene Handlungen 
Neue Folge XXI. Band.