
236 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
kation jener Handlungen als eines stillschweigenden 
den Empfänger zur Zahlung eines Lohnes verpflich- 
tenden Vertrages. — 
Der Grundsatz der Klagenverjährung, daß diese 
erst von dem Zeitpunkte an laufe, da die Forderung 
eltend gemacht werden kann, hat durch die Be- 
immung des letzten Absatzes des Art. 3 des Ges. 
v. 26. März 1859, betr. die Verjährungkfristen, 
nicht ausgeschlossen werden wollen. — Urth. v. 
10. April HVNr. 2900. .. 
Uebersicht 
über die wichtigeren Ergebnisse der Rechisprechung 
des obersten Gerichtshofes in Bayern in Gegen- 
ständen des Strafrechtes 
in der Zeit vom 1. Juli 1875 bis 31. Dezbr. 1875. 
(Fortsetzung.) 
88. 370 Z. 5, 242. Unter Nahrungs= 
mittel sind jene dem Geschmacksinne durch den 
Mund zugeführten Stoffe zu verstehen, welche dem 
menschlichen Körper in Folge ihrer Assimilation mit 
demselben zur Ernährung, d. h. zum Ersatze derjeni- 
gen körperlichen Substanzen dienen, welche der 
Mensch durch die Lebensthätigkeit verbraucht. Nach- 
dem es sich nun im 8. 370 Z. 5 um Genußmit- 
tel handelt, welche mit den Nahrungsmitteln auf 
gleiche Linie gestellt sind, so können nach gramma- 
kischer und logischer Auslegung des Begriffes „Ge- 
nußmittel“ offenbar nur wieder solche Stoffe ver- 
standen werden, welche, wenn sie auch nicht zur Er-