
Samstag den 29. Juli 1876. 1. Jahrgang. K 16. 
Dr. J. A. Zeuffert's 
Plätter für Rechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Inhalt: 6 Nollz. — Der S. 223a des Strasgesetzbuches für das Dusct: 
eich in der Anwendung der Praris. — Uebersicht über die wich- 
ligeren Ergebnisse der Rechtsprechung des obersten Gerlchtohofet in 
Gegenständen des Sirofrechls in der Zeit vom 1. Juli 1875 bls 
31. Dezember 1875. (Fortsehung.) 
Zur Notiz. 
In Folge des Vorliegens werthvoller Beiträge 
werden auch zu diesem Jahrgange Ergänzungsnum= 
mern erscheinen, deren erste in Bälde ausgegeben 
werden wird. Diejenigen geehrten Leser, welche bei 
der k. Post auf die Rechtsblätter abonnirt haben, 
wollen die im Postdebit nicht befindlichen Ergänz- 
ungsblätter durch den Buchhandel beziehen. 
Der §. 223 a bes Strafgesetzbuches für das Deutsche 
Reich in der Anwendung der Praris. 
Wenige Monate sind verflossen, seit die Straf- 
gesetzuovelle zur Anwendung gelangt und schon ge- 
ben sich verschiedene Anschauungen bei der Auöleg- 
ung derselben in den erlassenen Urtheilen kund. Der 
§. 223 a ist es zunächst, bei dem die Ansichten di- 
vergiren. Selbst die Frage der Zuständigkeit mit 
Rücksicht auf das bayerische Einführungsgesetz gibt 
zu Zweifeln Anlaß. 
Die am meisten bestrittene Frage ist die, ob 
in den Fällen des §. 223 a daß Verfahren von 
Amtswegen einzutreten hat. 
Diese Frage wurde bis jetzt häufig verschieden 
beantwortet. Um dieselbe richtig zu lösen, muß auf 
die Entstehung des fraglichen Paragraphen zurück- 
gegangen werden, wie sich dieselbe aus dem Ent- 
Neue Folge XXI. Band.