
Neuere oberstrichterliche Erkenninisse. 251 
standsmerkmale des Diebstahls (die Hinwegnahme 
einer fremden Sache in rechtswidriger Zueignungs- 
absicht) auch für den Felddiebstahl nothwendige 
Voraussetzungen sind. UNr. 557 Erk. v. 6. Dez. 1875. 
Art. 115. Dieser Artikel setzt, indem er das 
unbefugte Weiden auf fremden Grundstücken der 
Strafe unterstellt, die Ermächtigung des zur Juris= 
diktlon auf dem Gebiete der Polizelübertretungen 
berufenen Richters zur Ermittlung und Feststellung 
der den Thatbestand des erwähnten Reates consti- 
tulrenden Merkmale als selbstverständlich voraus, 
und es liegt daher wegen Anhängigkeit eines Civil- 
prozesses über die Weideberechtigung nicht der Fall 
vor, daß die Entscheldung einer Strafsache von einer 
durch das Civilgericht zu lösenden Vorfrage im 
Sinne des Art. 3 Abs. 3 Th. II d. St GB. v. 1813 
abhängig wäre, welche Ausnahme zufolge der ge- 
schehenen Aufhebung des Art. 8 daselbst durch 
Art. 368 d. St Pr G. v. 10. Nov. 1848 dermalen 
auf jene Fälle beschränkt ist, in welchen die Straf- 
gesetze selbst die Nothwendigkeit des Vorhandenseins 
derartiger Vorentscheidungen präjudizieller Punkte 
durch Civilgerichte oder andere Behörden beim That- 
bestande einzelner Delikte ausdrücklich anerkennen, 
wovon im Art. 115 keine Rede ist. UNr. 302 
Erk. v. 2. Juli 1875. 
Art. 119 siehe Art. 3. 
Art. 127 siehe Reichsgewerbeordnung F. 6. 
Art. 149 siehe Reichsgewerbeordnung §. 55. 
Art. 155 Abs. 1. Zur Ergänzung der in dem 
oberstrichterlichen Urtheile v. 15. Mai 1875 (Bl. 
f. Rechtsann. B. 40 S. 401, Sammlz., oberstr. 
Entsch. in Strafsachen Bd. V S. 204) über die 
Strafbarkeit der Blaumontagfeier in Bayern enthalte- 
nen Ausführungen dient noch die nachfolgende Aus- 
führung eines neueren Urtheiles, womit die von Seite 
eines Instanzgerichtes gegen die Fortwirksamkeit