
Samstag den 26. August 1876. 41. Jahrgang. M 18. 
— Dr. 3. A. Heusfert's 
Plätter für Techtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Inhbalt: Uebersicht Über die neueren Ergebuisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerlchisboses in Gegen tänden des Civllrechtes und Cioll- 
bronesseg. dom 16.— 31. Mal, mit 4 Nachträgen vom 2., 6., 9., 
u. 15. Mal. 
Uebersicht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivil- 
rechtes und Cinvilprozesses 
16.— 31. Mai. 
Bemerkung: Die Urtheile vom 16. HV#Nr. 2928, 17. 
HBr. 3030, 19.H VNr. 3013, 29.H VMr. 
3022 und 31. Mai HVNr. 3078 werden 
nachgetragen. 
Mit 4 Nachträgen vom 2., 6., 9. und 15. Mai. 
I. Zur Prozeß-Ordnung. 
Art. 312 mit 219. Die in diesem Art. zur 
Begründung des Einspruches vorgesetzte, der Ein- 
spruchserklärung nachfolgende Frist von 8 Tagen ist 
keine präklusive, weil zufolge der rechtzeitig erfolg- 
ten Anmeldung des Einspruches die Sache in das 
Stadium des Vorverfahrens tritt, im Vorverfahren 
aber gemäß Proz.-O. Art. 251 Abs. 1 durch das 
Versäumniß der festgesetzten Fristen die betreffenden 
Handlungen nicht ausgeschlossen werden, sondern noch 
nachträglich vorgenommen und ergängt werden können. 
Im Falle die Begründung des Einspruches auf die 
Nichtigkeit einer Prozeßhandlung gestützt werden 
will, ist diese Anfechtung der Bestimmung des 
Art. 219 Abs. 2 d. Proz.-O. unterworfen, als 
Neue Folge XXI. Band.