
Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 295 
es ist unter concursus lediglich der materielle Con- 
curs verstanden, der in den von den beiden oben 
genannten Appellhöfen behandelten Fällen unbe- 
strittene Thatsache ist. 
Selbst wenn aber in specie Leyser in §F. 9 
einen formellen Concurs im Auge hätte, so würde 
dieß doch nicht zur Aufstellung einer allgemeinen 
Regel dienen, vielmehr knüpft er an einen ihm vor- 
liegenden Fall die Besprechung der oben bereits 
näher ausgeführten Rechtsfrage. ' 
H. 
Uebersicht 
über die neueren Ergebnisse der Rechtsprechung des 
obersten Gerichtshofes in Gegenständen des Tivil- 
rechtes und Civilprozesses 
1.—15. Juni. 
Mit 4 Nachträgen vom 16., 17., 19., 29. und 31. Mai. 
Bemerkung: Die Urtheile vom 2. HVNr. 2992, 12. 
H Vr. 3036, 13. HVNr. 3111 und 13. Juni 
HVNr. 3071 werden nachgetragen. 
I. Zur Prozeß -Ordnung. 
Art. 192. Abgesehen von dem Falle, da im 
Anwaltsprozesse beide Theile durch Anwälte vertre- 
ten sind, liegt Sinn und Bedeutung des Art. 192 
Abs. 1 darin, daß an einen gewöhnlichen einfachen 
Prozeßbevollmächkigten lediglich mit Rücksicht auf 
diese seine Eigenschaft Zustellungen mit Rechtswirk- 
samkeit für den Vollmachtgeber nicht gemacht wer- 
den können. Dieses schließt aber keineswegs die 
Zulässigkeit und rechtliche Wirksamkeit einer Zu- 
stellung an eine Person aus, welche von der Gegen- 
partei zur Empfangnahme der in einem be- 
stimmten gerichtlichen Verfahren zuzustel-