
Neere oberstrichterliche Erkenntulsse. 313 
RA. Bd. 39 S. 231. — Urth. v. 17. Juni 
HVr. 3100. 
Art. 973. Forderungen an eine gerichtliche 
Depositenkasse können Gegenstand der Arrestanlage 
sein; denn nirgends im Gesetze ist ausgesprochen, 
daß solche Forderungen nicht mit Arrest belegt wer- 
den können, und andererseits sind auch die gericht- 
lichen Depositenkassen öffentliche Kassen im Sinne 
des Art. 973 der Proz.-O. — Urth. v. 28. Juni 
HVr. 3057. 
Art. 1070. Der betreibende Gläubiger, wel- 
chem nach Abs. 4 des Art. 1070 die zu versteigernde 
Sache für den nach Art. 1058 von ihm festgesetzten 
Preis zugeschlagen wird, hat ein bedingtes Recht 
darauf, daß ihm um den Aufwurfspreis das Objekt 
in der Beschaffenheit zugeschlagen werde, welche es 
zur Zeit der Festsetzung jenes Preises hatte. — 
Urth. v. 27. Juni HVdNr. 3061. 
II. Eidilrechtliche Entscheidungen. 
Allgemeine Lehren. Zur Klagenverjäh- 
rung, Nativität der Klage. 1) Der Satz, daß 
die Verjährung schon vor Entstehung des Klagerechts 
beginne, wenn es in der Macht des Berechtigten 
gestanden sei, diese Entstehung herbeizuführen, 
— (toties praescribi actioni nondum natae 
duoties nativitas sit in potestate creditoris) — 
hatte allerdings in Theorie und Praxis Eingang ge- 
funden, ist aber nicht richtig. 
Dieser Satz ist nirgends in den Gesetzen aus- 
gesprochen, und eine Ausdehnung der gesetzlichen Be- 
stimmung, daß die Verjährung im Zeitpunkte der 
Entstehung der Klage beginne, im Wege der Ana- 
logie auf jenen Saß erscheint als unzulässig, weil 
die Verjährung ein rein positives aus Zweckmäßig-