
Samstag den 7. Oklober 1876. 41. Jahrgang. M. 21. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Plätter für Rechtsuntendung 
zunächst in —i 
In yhalt: ueben erta. B#llralune aunberechilet, Perlenftscherel. — Nachtrüge 
mihaltenen Uebersicht über die neueren Er- 
—tm' ur * ugh des obersten Gerichtshoses in esenn 
bea des Givllrechts und Glvilprozesses vom 16.—30. 
werchen Gerichtshoses in Gegenständen des Strelfes in der Zeit 
vom 1. Juli 1875 bis 31. Dezember 1676. (Schlu 
Ueber die Bestrafung unberechtigter Perlenfsccherei. 
Nachtrag zu dem Auflab dieses Betreffs in den Blättern 
für Rechtsanw. Bd. 40 417 ff., veranlaßt durch die 
Note 2 S. 14 in Dr. Sn. W ies Ergänzungsband 
zum Reichsstrafgesetzbuche. 
Dr. Staudinger hat die in meinem Aussatze 
a. a. O. enthaltenen Bedenken gegen die Subsum- 
tion der widerrechtlichen Aneignung von Perlmu- 
scheln unter die Strafbestimmungen über das un- 
befugte Fischen als begründet anerkannt, dagegen 
meine Aufstellung „daß die fraglichen Verfehlungen 
seit der Strafgesetzgebung von 1861 überhaupt nicht 
mehr mit Strafe verfolgbar seien“ für unrichtig 
erklärt. 
Die Motive dieser Erklärung bestehen im Wesent- 
lichen darin: 
a) daß durch Art. 3 des Einf.-Ges. v. 10. Nov. 
1861 die älteren bayr. Strafbestimmungen über 
Regalien (somit auch die Spezialbestimmungen, 
welche den unbefugten Perlenfischer „wie einen Dleb“ 
bestraft wissen wollten) ausdrücklich aufrecht rrhalten 
worden seien, 
Neue Folge XXI. Band.