
348 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
zu dem gedachten Gesetze. — Urth. v. 18. Juli 
HVNr. 3117. 
Pensionsansprüche der Invaliden. Dem 
schon am 25. Juni 1867 pensionirten Korporale N. 
war nach dem Gesetze v. 16. Mai 1868, betr. die 
Versorgung invaltder Unteroffiziere und Soldaten, 
die Pension I. Cl. mit monatlich 12 fl. 30 kr., und 
eine Pensionszulage mit monatlich 10 fl. verliehen 
worden. Am 9. Aug. 1869 war derselbe mit einem 
etat mäßigen Bezuge von jährlich 360 fl. und 
einem Nebenbezuge aus Diäten in einem durch- 
schnittlichen Betrage von monatlich 2 fl. bei dem 
Landgerichte P. als ständiger Tagschreiber in Ver- 
wendung getreten; deßhalb wurde ihm durch Kriegs- 
minist.-Reseript auf die Dauer seiner erwähnten 
Verwendung seine Penslon auf jährlich 78 fl. her- 
abgesetzt. Und als er am 1. Januar 1871 bei 
dem genannten Landgerichte in einen jährlichen Be- 
zug von 400 fl., und vom 1. Januar 1874 an in 
einen solchen von 500 fl. getreten war, wurde auch 
der Pensions -Rest von 78 fl. eingezogen. 
Nun klagte N. gegen den k. Militärfiskus auf 
Verabfolgung der vollen Pension zu monatlich 12 fl. 
30 kr. und Nachzahlung der zurückbehaltenen Be- 
träge, wurde aber mit seiner Klage abgewiesen und 
eine deshalb eingelegte Berufung wurde verworfen, 
weil N. als ständiger Tagschreiber ein fixirteß, 
aus den Kreisetats zu beziehendes Jahreseinkom- 
men habe, wobei bezüglich der Aufnahme der Tag- 
schreiber in die Gerichtsschreibereien auf die Just.= 
Minist.-Entschl. v. 1. Okt. 1870 Ziff. 1 und auf 
die Flnanz-Minist.-Entschl. v. 8. März 1871 hin- 
gewiesen worden war. · Z„ 
Das appellattonsgerichtliche Urtheil wurde je- 
doch vernichtet, im Wesentlichen aus folgenden 
Gründen: