
Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 367 
es ist darunter im Sinne des schon im preuß. 
St GB. v. 1851 F. 96 enthaltenen gleichen Be- 
griffes das Zusammentreteu von Gefangenen zum 
Zwecke der gemeinschaftlichen Ausführung eines ge- 
waltsamen, d. h. durch Zerstörung von Verschluß- 
mitteln zu bewerkstelligenden Ausbruches zu verstehen, 
wozu weder eine bestimmte Anzabl von Gefangenen 
erforderlich ist, noch auch, daß dieselben vor dem 
Ausbruche in ihrer Verwahrung räumlich getrennt 
waren. . 
Einige Rechtslehrer finden es zwar bedenklich, 
schon bei zwei gemeinschaftlich handelnden Gefange- 
nen eine Zusammemottung im gesetzlichen Sinne 
anzunehmen, allein die Gerichtspraxis hat sich dahin 
entschieden, daß unter Umständen auch schon von 
zwei Gefangenen eine Zusammenrottung angenommen 
werden könne, weil der innere Grund der fraglichen 
Gesetzesbestimmung in der Gefährlichkeit eines der- 
artigen Unternehmens für die öffentliche Ordnung 
beruht, welche auch schon in der Vereinigung der 
Kräfte von zwei Personen hervortreten kann. Erk. 
v. 26. Juni 1876 UNr. 313. 
(Fortsetzung folgt.) 
achtrag 
zu der in Nr. 22 enthaltenen Uebersicht der neueren 
oberstrichterlichen Eutscheidungen in Gegenständen 
des Civilrechts und Civilprozesses. 
Civilrechtliche Emtscheidung. 
Familienrecht. Elterliches Erziehungs- 
recht im Collisionsfall zwischen Vater und