
374 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
messene Cassirung des alten Testamentes, hinzuzu- 
fügen. Hat man, was z. B. in Weilern und 
Einzelhöfen oder für einen im Bezirke fremden No- 
tar freilich oft seine Schwierigkeiten haben wird, 
tüchtige Zeugen zur Hand, so ist die Errichtung des 
neuen Testamentes, in welchem man die Intestat- 
erben förmlich zur Erbschaft berufen läßt, immer 
das Sicherste und Einfachste; geht aber solches aus 
irgend welchem Grunde nicht an, so bleibt, wenn 
anders der Widerruf eine sofortige Wirkung äußern 
soll, nichts Anderes als die oben besprochene Can- 
cellirung sammt dazu nothwendiger Constatirung für 
Notar und Publikum übrig. 
Uebersicht 
über die wichtigeren Ergebnisse der Rechtsprechung 
des obersten Gerichtshofes in Bayern in Gegen- 
ständen des Strafrechtes 
in der Beit vom 1. Januar bis 30. Juni 1376. 
(Fortsetzung.) 
§. 130. Neben der Frage, ob eine Anrelzung 
verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthä- 
tigkeiten gegeneinander objektiv anzunehmen sei, ver- 
langt das Gesetz allerdings auch, daß diese Anreizung 
in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise 
geschehe; es versteht aber darunter nicht einen 
wirklichen Erfolg, d. h. den Eintritt einer Friedens- 
störung, ja nicht einmal den Eintritt einer reellen 
Gefahr, denn, „gefährdend“ für den öffentlichen 
Frieden ist eben eine Anreizung schon dann, wenn 
sie nur überhaupt geeignet ist, auf die Störung des 
öffentlichen Frledens hinzuwirken.