
Ergänzungsblatt 2. 41. Jahrgang. 
Dr. S. A. Feuffert's 
Blätter für Rechtsanwvendung 
zunichst in Bayern. 
alt: Abhandl über Tyeil 1 Abschnin 5 
3 d a ade dch dn alpelethuches für das 
Abhandlungen über Theil 1 Abschnitt 5 des Straf- 
gesetzbuches für das deutsche Reich. 
IV. Reale (lachliche, materiale oder succes- 
sive) Konkurrenz. 
(Fortsehung.) 
Nach Schwarze: J. c. S. 300 sind die Be- 
stimmungen in §. 74 nicht anzuwenden, wenn Cri- 
minal-Strafen mit anderen Strafen, z. B. in Polizei- 
Strafsachen, Gewerbe-Steuer= k. Sachen zusammen- 
treffen, sondern diese Strafen neben einander zu er- 
kennen und successive zu vollstrecken, sowelt das 
Gesetz nicht eine Ausnahme macht. 
Näheres über die Realkonkurrenz einer Kontre- 
bande oder Zoll-Hinterziehung, dann eines 
Steuervergehens mit einem anderen Delikte 
s. bei Oppenhoff: Komm. S. 173 N. 35. 
Besondere Bestimmungen über Zusammenfluß 
im Allgemeinen enthält das das Milit.-St GB. f. d. 
Königreich Bayern v. 29. April 1869 abändernde 
Gesetz v. 28. April 1872: die durch die Einführung 
des St G. f. d. d. Reich bedingten Abänderungen 
der Mllit.-Str.-Gesetze betr. (Beil. J z. Landtags- 
abschiede, Ges.-Bl. 1872 S. 269 ff.), im Art. 42. 
Die Konkurrenzbestimmungen des RStGB. 
kommen ferner da zur Anwendung, wo die Verübung 
Neue Folge XXI. Band.