
478 Brandversich.-Beiträge der substhiären Baupflichtigen. 
alten Rechts-Axiome: minima non curat praetor 
nicht von solcher Bedeutung erscheint wie der Weg- 
fall einer oft mehrwöchentlichen Zuchthausstrafe, deren 
Verhängung jene Nachtheile nicht mit sich bringen 
kann, endlich im Hinblicke auf die Motive S. 45 
und 48, was Alleb annehmen läßt, daß eine solche 
Anschauung der Intention des Gesetzgebers wider- 
streite, hat sich bisher als Ausfluß logischer Inter- 
pretation die allgemeine Ansicht konstant dahin be- 
hauptet, daß überall an der Einheit des vollen 
Tages festzuhalten sei und überschießende Bruch- 
theile eines Tages allerorten in Wegfall zu kom- 
men haben. 
Schwarze: l. c. S. 302; Oppenhoff: 
Komm. S. 48 N. 6; Otto: lI. c. S. 147 
Z. 15; pr. OTr. 22. Jan. 1872 (Goltd. 
A. XX, 13); 20. Febr. 1872 (Oppenh. R. 
XIII, 157), 6. März 1872 (Goltd. A. 
XX, 182); sächs. OAG. 5. Jan. 1872 
(Annal. n. F. IX 289, Stengl. XI 266). 
Die Praxis hat es indessen, wie sich bisher 
gezeigt hat, abgesehen von §. 79, in der Hand, 
derartige Schwierigkeiten unbeschadet des Interesses 
der Anklage wie des Angeklagten durch eine diesel- 
ben nicht provocirende Strafzumessung wohl Überall 
vermeiden zu können. Au- 
« V. 1—. 
Ueber die aus der subsidiären Baupflicht von Cul- 
tusgebäuden abzuleitenden Verpflichtungen in Betref 
der für diese zu entrichtenden. Brandversicherungs- 
- eiträge. 
Zu denjenigen praktisch bedeutsamen Rechts- 
fragen, in Betreff deren die in diesen Blättern kund-