
Ergänzungsblatt G. 41. Jahrgang. 
Dr. J. A. Feuffert's 
Plätter für Ferhtsunwendung 
zunächst in Bayern. 
y Abhandl "r i 
Inhaltt: —— Theil I Abschnilit 5 des Sirasgesetzbuches für 
IUbhandlungen über Theil 1 Abschnitt 5 des Straf. 
gesetzbuches für das deutsche Reich. 
V. Das sogenannte fortgesetzte Delikt 
(delictum continuatum). 
(Fortsetzung.) 
Es würde zu weit führen, alle und bekannt 
gewordenen Versuche der Theorle und Rechtsprech- 
ung zur Begriffsbestimmung des fortgesetzten Ver- 
brechens hier wiederzugeben, weshalb wir uns auf 
das Vorstehende um so mehr beschränken zu sollen 
glauben, alt in allen jenen weiteren Versuchen kei- 
nerlei neue Begriffsmomente aufgestellt sind, son- 
dern man im. Wesentlichen mehr oder weniger den- 
selben Grundsätzen wieder begegnet. — 
MWie schon aus den vorstehend vorgetragenen 
Begriffsbestimmungen ersehen werden kann, ist man 
im Hauptsächlichen nur darüber allseitig einig, daß 
das Wesen des fortgesetzten Verbrechens in einer 
Mehrheit von strafbaren Handlungen bestehe, welche 
zwar an und für sich als selbstständige erscheinen, 
indessen in ihrer Gesammtheit gleichwohl nur als 
Eine juristische Handlung zu betrachten und zu be- 
strafen sind. 
Verzl- Geßler in Goltd. A. IX, 73 und 
ote 8. 
Eine Verschiedenheit der Meinungen tritt aber be- 
Neue Folge XXI. Band.