
Zu Theil I Abschn. 5 des RStGB. 509. 
ter Beleidigung, Körperverletzung, sowie bei wieder- 
holtem Mordversuche an derselben Person, bei Be- 
schimpfung, Bedrohung und Vergewaltigung einer 
obrigkeitlichen Person aus einer und derselben Ver- 
anlassung und in zusammenhängender Folge, beim 
Meineide durch wiederholte falsche eidliche Zeugen- 
aussage in der nämlichen Sache zum Nachtheile 
mehrerer Personen, ferner zur Entlastung eines An- 
geklagten vor dessen Aburthellung und nach dersel- 
ben zum Zwecke der Begründung eines Begnadig- 
ungsgesuches, beim falschen eidlichen Zeugnisse und 
hieraus folgender falscher Versicherung auf den frü- 
her geleisteten Eid, bei falscher Anschuldigung und 
dadurch veranlaßter falscher Versicherung an Eides- 
statt, bei Verleitung mehrerer Personen zum Mein- 
eide in einer und derselben Untersuchung oder zum 
falschen Zeugnisse in einer und derselben Civilstreit- 
sache, bei mehrfachem Gebrauche derselben falschen 
Urkunde, bei der Urkundenfälschung zur Verdeckung 
einer Unterschlagung oder anderen Uebelthat, bei 
fortgesetzter Bigamie unter denselben Personen, bei 
wiederholtem Ehebruche oder wiederholtem Inzeste 
zwischen den nämlichen Personen, bei unzüchtigen 
Handlungen eines Lehrers mit mehreren seiner Schü- 
lerinnen unter 14 Jahren, bei wiederholten Un- 
zuchtshandlungen an derselben Person, bei der Kup- 
pelei, bei der Begünstigung nach Art. 85 Th. I d. 
StGB. v. J. 1813, beim wiederholten Verkaufe 
verschiedener Nummern einer verbotenen ausländi- 
schen Zeitschrift, bei Annahme eines falschen Na- 
mens, um sich der Defraudationsstrafe zu entziehen, 
bei Unterschlagungen und falschen Beurkundungen 
durch Beamte, insbes. bei Unterschlagungen eines 
Staatsbeamten aus mehreren demselben vermöge 
seines Amtes anvertrauten Kassen, bei fortgesetzter 
Bestechung bezüglich einer Verletzung desselben Amts- 
Pflichtskreises und derselben Rechte, bei fortgesetzter 
Brandstiftung r2c. 2c. —