
Ergänzungsblatt 10. 14. Jahrgang. 
Dr. S. A. Feuffert's 
Plätter für ZKerhtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Inbalt keetcht über 6 P colchlgeren elgeggul #n Rechtsprechung des 
n Gerichtshof Bayern in Gegenständen des Straecht 
½ rw zůt vom 1. 4½ ble 30. n 4 (Schlu 
Uebersicht 
über die wichtigeren Ergebnisse der Rechtsprechung 
des obersten Gerichtshofes in Bayern in Gegen- 
ständen des Strafrechtes 
in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1876. 
(Schluß.) 
§. 246. Der oberste Gerichtshof spricht wieder- 
holt aus, daß er, gestützt auf die Motive zum Reichs- 
strafgesetuche (Verhandlg. des Reichstags des 
norddeutsch. Bundes 1870 Bd. III S. 241 S. 75 
und 76), die Verpfändung der anvertrauten fremden 
Sache nicht unbedingt und unter allen Verhältnissen 
als einen Zuelgnungsakt des Inhabers betrachte, 
vielmehr die Willensrichtung des Thäters als ent- 
scheidendes Merkmal für den Charakter jener Ver- 
pfändung fordere und deßhalb den Thatbestand der 
Unterschlagung in derselben nur dann für erschöpft 
ansehe, wenn thatsächlich festgestellt werden kann, 
daß der Thäter bei der Verpfändung weder von der 
Absicht der Wiedereinlösung geleitet noch von einer 
begründeten Aussicht auf Erfüllbarkeit dieser Absicht 
umgeben war. 
Als den Thatbestand der Unterschlagung er- 
schöpfend wird es dagegen erklärt, wenn festgestellt 
Neue Folge XXI. Band.