
Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 563 
§§. 303—305 mit Vergehensstrafe bedrohte That 
erscheinen können, wenn die betr. Handlung zugleich 
die Merkmale der Sachbeschädigung in sich trägt. 
Erk. v. 22. Juli 1876 UNr. 364. 
S. 303 vide F. 61. 
§. 366 Z. 10. PSt GB. Art. 90, 159. Ueber 
Waldauslichtung an Staatsstraßen wurde neuerlich 
eine mit dem Urtheile vom 5. Febr. 1876 (Sammlg. 
v. Entsch. in Strafrechtssachen B. VI S. 41 N. 12) 
übereinstimmende Entscheidung des obersten Gerichts- 
hofes erlassen, worin mehrfache gegen die Richtig- 
keit jenes Urtheils erhobene Bedenken eingehend 
widerlegt sind. 
Die Ausführung ist von einem solchen einer 
Verkürzung nicht unterziehbaren Umfange, daß sich 
hierorts darauf beschränkt werden muß, auf die 
vollständige Mittheilung des Erkenntnisses hinzu- 
weisen, welche in der ministeriellen Sammlung B. 
S. 398 N. 86 veröffentlicht wurde. Erk. v. 
28. Juli 1876 UNr. 373. 
7 Z. 2. Reichsgesetz über Beurkundung 
des — und Eheschließung §. 60. Daß 
nach der Uebung sowohl der Katholiken als der 
Protestanten die Beerdigung von Angehörigen der 
betr. Kirchengemeinden stets als ein Ausfluß der 
pfarrlichen Rechte betrachtet worden sei, ist keines 
Beeesses bedürftig. 
cone Permaneder, Kirchenrecht II. Aufl. 
0 ff.; Kreittmuair's msersung 
ern i Bandrecht Th. V ca 
N. 2; Allg. preuß. Landrecht Th. 1 ## 
s. 453, 474—477. 
Die Todtengräber und andere an dem Beer- 
dlgungsakte theilnehmende Personen erscheinen hiebei 
als die Vollzugborgane des Pfarrers, welchem die