IXIV  Systematisches  Reglster.

II.  Civilrecht.
A.  Allgemeine  Lehren.

Statutenkollision.  Recht  des  Enistehungs=  oder  Erfüllungsortes
  eines  Vertrages.  129.  Findet  die  VO.  vom  11.  Juni  1816,
die  in  Civilsachen  gegen  Militärpersonen  anzuwendenden  Gesetze
beir.,  bezüglich  persönlicher  Klagen  gegen  Osffizlere  auch  in  der  Pfalz
Anwendung?  337.  Schulgemeinden  als  Rechtssubjekt.  272.

B.  Dingliche  und  denselben  verwandte  Rechte.

1)  Eligenthum.  Die  rechtliche  Natur  des  Anspruches  auf
Ablöfung  einer  Communmauer  nach  Münchener  Stadtrecht.  1,  234.
Civilrechtliche  Klage  wegen  Verunreinigung  eines  Prlvatflusses.
Eigenthum  an  öffentlichen  Straßen.  161.

2)  Servituten.  Eintrag  von  Personalservituten  ins  Hyp.=Buch.
  Verpachtung  der  hiedurch  begründeten  Nutzungerechte.  46.

3  eutschrechtliche  Realgerechtsame.  Rechistitel  der
Unvordenklichkeit.  Freiwilligkeit  der  Leistung.  Bewegliche  Sache  in
ihrem  Verhäliniß  zum  Kirchengebäude.  379.

4)  Pfand-,  insonderheit  Hypothekenrecht.  Elulge
hypotbekenrechtliche  Fragen  erörtert  von  Carl  Volk,  nämlich:  Vertritt
  das  hypothekenamtliche  Tagebuch  wirklich  die  Stelle  eines  Anmeldeprotokolles
  im  Sinne  des  &amp;  23  Abs.  3  des  Hyp.-Gef.?  177.
(Abhandlung  gegen  diese  Erörterung  369,  385.)  Wann  wird  die
Verantworklichkeit  des  Hypothekenamts  für  Offenhaltung  der  gewahrten
  Priorilät  einer  Anmeldung  bedingt?  209.  Ist  das  Hypothekenamt
  berechilgt,  die  freiwillige  Zurücknahme  einer  Urkundenvorlage
  durch  den  Notar  ohnc  amtlichen  Bescheid  zu  gestatten,  und
hat  in  Folge  elner  solchen  Zurücknahme  die  Urkundenvorloge  selbst
für  das  Hypothekenamt  als  erledigt  zu  gellen?  216.  Ist  das  Hypothekenamt
  befugt,  den  Vortrag  einer  von  den  Katasterbehörden
bekannt  gegebenen  Veränderung  bei  verpfändeten  Objekten  im
Sachregister  zu  unterlassen,  wenn  die  Veränderung  nicht  zugleich
auch  in  das  Hyp.-Buch  eingetragen  werden  kann?  225.  Welche  Osft-Nalthätigkeit
  hot  das  Hypothekenamt  bei  eintretenden  Veränderungen
des  Objekte  behuss  Eoidenthaltung  der  I.  Rubrik  des  Hyp.-Buches  in
Uebereinstimmung.  mit  dem  Grundsteuerkataster  zu  entwickeln?  241.
(Weltere  Abhanolungen  hierüber  s.  unten.)  In  welchen  Fällen  hat
das  Hypothekenamt  auch  jetzt  noch  zur  Aufnahme  eines  Protokolles
oder  einer  Protokollarregistratur  zu  schreiten  und  zum  Hypothekenprotokolle

  Beschluß  zu  sassen?  257.  Die  hypothekenamtliche  Behandlung
  von  Ummessungen.  280.  —  Sind  Flächen-Offiztalberichtigungen
  von  Amtswegen  auch  im  Hyp.-Buche  einzutragen?  33,
396.  Wirkung  von  Abschreibungen  im  Hyp.-Buche  auf  den  Dsand
nexus.  133.  Eintrag  von  Personalservituten  ins  Hyp.Bucht  erpachtung
  der  hledurch  begründeten  Nutzungerechte.  46.  Ei#trag
des  Besttztiel#  im  Hyp.-Buche.  255.  Besitzutelberichitgung  im