Systematisches  Register.  XVII

B.  Bayerisches  Polizeistrafgesetzbuch.

Art.  105  mit  S§  121,  122  der  Gew.-Ordn.  für  das  Deutsche
Reich.  Elne  Kellnerin,  weiche  vertragsmäßig  zur  Verrichtung  aller
häuglichen  und  geschäftlichen  Arbeiten  verbunden  ist,  hat  die  Elgenschaft
  eines  Dienstboten.  124.

Art.  127.  Ein  Bader,  welchem  die  Berechtigung  zur  Führung
bleses  Titelo  entzogen  wurde,  hört  damit  auf,  eine  geprüfte  Medizinalperson
  zu  sein.  Der  fitel.  Babeteibesiher  ist  ein  dem  Titel
Bader  ähnlicher  Titel.  139.

8  rbic  können  auch  gegenllber  der  Vorschrift  in
3  Abl.  2  w.-Ordn.  für  das  Deucsche  Neich  ortspolizei-*
  aeblllne  rechibirklem-  erlassen  werden.

C.  Strafprozeßordnung  für  das  Deutsche  Reich.
Oleselbe  nebst  Einführungsgesetz  von  Dr.  Richard  John.  368.

D.  Andere  in  Ausübung  der  Strafrechtspflege  in  Anwendung
  gekommene  Gesetze

1)  Bayer.  Geseb,  gen  2.  Juni  1876,  die  Erbebung  einer  Gebühr
tdao  Halten  von  Hunden  b
3  und  7  rWu—  1.  Termin  zur  Anmeldung  von  gebührenancht
  Teunk,n.  409
2)  Bayerisches  Malzausschlaggesetz.

Art.  52.  Verantwortlichkeit  des  Betriebsberechtigten.  411.
Art.  86.  Desgleichen  auf  Grund  zu  diesem  Arlikel  erlassener
ortspolizellicher  Vorschristen.  414.

Berichtigung.

Auf  Seite  187  Z.  15  v.  u.  ist  nach  den  Worlen  „gegeben  sel“  einkuschelien:
  „der  Rang  nach  dem  Anmeldungotage  erhalten

Ferner  jideauf
  Seite  220,  Z.  17  v.  o.  nach  dem  Worte  „Urkunde“  noch  einzuschalten
  die  Worte:  als  Erledlgung“.