Samstag  den  21.  Sanuar  1888.  53.  Jahrgang.  M.  2.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Zechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inheaelt:  Zur  tdealen  von  §&amp;  2683  —  Streseesesbuches  aand
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Zur  idealen  Konkurrenz  von  §  263  des  Strafgesetzbuches

  und  §  10  Ziffer  2  des  Gesetzes

vom  14.  Mai  1879,  betreffend  den  Verkehr
mit  Nahrungsmitteln  ete.

88  In  neuester  Zeit  häufen  sich  die  Fälle,  in
welchen  die  Gerichte  beim  Verkaufe  verfälschter  Nahrungsmittel
  ideelle  Konkurrenz  von  §  263  StGB.'s
und  §  10  Ziffer  2  des  Nahrungsmittelgesetzes  annehmen
  und  die  Verkäufer  gemäß  §  73  SitGB.'s
nach  den  strengeren  Normen  über  Betrug  bestrafen.

Diese  Erscheinung  ist  um  so  bemerkenswerther,
als  in  den  Motiven  zu  den  §§  10.  11  des  Nahdungsmittelgesetzes
  besonders  hervorgehoben  wurde,
daß  zwar  die  Verfälschung  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln
  in  gewinnsüchtiger  Absicht  „unter  Umständen“
  die  Strafe  des  Betruges  nach  §  263
StGB.'s  nach  sich  ziehen  könne,  wenn  die  zum
Thatbestande  dieses  Vergehens  erforderlichen  Momente
hinzutreten,  —  woran  der  Entwurf  „nichts  ändern“
wolle  —,  daß  aber  in  vielen  Fällen  tolcher  Verfälschungen
  der  gesetzliche  Thatbestand  des  Betruges
nicht  erschöpft  werde  und  deshalb  Straflosigkeit  oder

Neue  Folge.  Band  XXXIII.