Samstag  den  17.  März  1888.  53.  Jahrgang.  AM.  6.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  KRechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

It:  Mittheil  d  d  1.
—HEELEEL—

Mitiheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Agl.
Bayer.  Obersten  Landesgerichts  in  München.

Civilrecht.

Persönliche  Haftung  des  Uebernehmers
von  Hypothekschulden.  Frage  der  rückwirkenden
  Kraft  der  zum  §  56  des  Hyp.-Ges.
ergangenen  Novelle  vom  29.  Mai  1886.
Die  Rechtsfrage,  um  welche  es  sich  handelt,  ist
folgende:  Hat  die  Bestimmung  in  Art.  1  Ziff.  2  Abs.  1
u.  3  des  Ges.  v.  29.  Mai  1886,  welche  als  Zusatz  zu
§56  des  Hyp.-Ges.  vorschreibt,  daß  wenn  der  Gläubiger
  den  Uebernehmer  auödrücklich  oder  durch  Geltendmachung
  der  persönlichen  Haftung  desselben  als
Schuldner  annimmt,  der  bisherige  Schuldner  von
der  Haftung  frei  wird,  und  daß  im  Falle  wiederholter
  Schuldübernahme  durch  die  Genehmigung  der
letzten  Schuldübernahme  alle  früheren  Schuldner
frei  wurden,  infolge  der  Vorschrift  der  Art.  2  des
genannten  Gesetzes,  daß  die  dem  §  56  des  Hyp.=Ges.
  beigesetzten  Bestimmungen  des  fraglichen  Gesetzes
  auch  auf  die  vor  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes
  d.  h.  vor  dem  2.  Juni  1886  als  dem  Tage
der  Verkündung  desselben  erfolgten  Uebernahmen
von  Hypothekschulden  Anwendung  finden,  —  die

Neue  Folge.  Band  XXX  III.