Samstag  den  28.  April  1888.  53.  Jahrgang.  35  9
Dr.  3.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Miuthellungen  an  der  Rchtsprechung  de  nl1.  Bayer.  Obersten  Landesgerichte
  in  München:  Ciollrecht  und  Civl  Fu  —  Mlüthellungen
aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.  Bayver.  Oberlandesgerichts  Mrosht  ,
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Civilrecht  und  Eivilprozeß.

Statutencollision.  Recht  des  Entstehungs=
  oder  Erfüllungsorts  eines  Vertrags.
In  den  Landestheilen  rechts  des  Rheins  sind  für
das  Anwendungsgebiet  der  Rechtssätze  (die  sogenannte
  Statutencollision)  maßgebend  die  durch  Art.
81  des  A.-G.  zur  R.-C.-P.-O.  aufrecht  erhaltenen
Bestimmungen  der  G.-O.  cap.  VII  §.  7  Ziff.  8
in  Verbindung  mit  der  V.-O.  vom  11.  Juni  1816,
die  in  Civilsachen  gegen  Militärpersonen  anzuwendenden
  Gesetze  betreffend.

Hienach  sind  die  Giltigkelt  und  die  Wirkungen
eines  Vertrages  nach  den  Gesetzen  des  Orts  zu  beurtheilen,
  wo  derselbe  seine  Vollkommenheit  erlangt
hat  oder  wo  derselbe  zu  erfällen  ist.

Zwar  liegt  es  nicht  in  dem  bloßen  Ermessen  des
Richters,  das  eine  oder  andere  Gesetz  zur  Anwendung
zu  bringen.  Vielmehr  hat  dann,  wenn  ein  bestimmter
Ort  durch  den  Inhalt  oder  die  Umstände  der  Verabredung
  als  Erfüllungsort  festgestellt  ist,  das  Gesetz
dieses  Erfüllungs-Ortes  zur  Anwendung  zu  kommen.
Es  gilt  dies  namentlich  dann,  wenn  die  Erfüllung

Neue  Folge.  Band  XXXIII.