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Literatur.

Ein  glänzendes  Zeugniß  für  den  Werth  des  Commentars
  zur  Civilprozeßordnung  von  Prof.  Dr.  Lothar
Seuffert  liegt  in  der  Thatsache,  daß  nun  schon  die  vierte
Auflage  desselben  im  Erscheinen  begriffen  ist.  Die  erste
Lieferung  davon  liegt  uns  vor.  Die  Verlagshandlung  von
C.  H.  Beck  in  Nördlingen  gedenkt  die  sechs  Lieferungen
dieser  neuen  Auflage  (à  ca.  3  4  20  *+T#  noch  im  Laufe
des  Sommers  1888  erscheinen  zu  lassen.  Wir  begrüßen  das
abermals  überarbeitete  und  bereicherte  Buch  aufs  freudigste.

Ein  eigenartiges  literarisches  Unternehmen  erscheint  bei
A.  Deichert  in  Erlangen  unter  dem  Titel:  „Die  hayerischen
  Kandtagsverhandlungen  von  Max  Sternau.“
Der  pseudonyme  (warum  das?)  Verfosser  will  zu  jedem
neuerschienenen  bayerischen  Gesetze  für  sich  allein  die  bezüglichen
  Kammerverhanstungen,  systematisch  verarbeitet,  zusammenstellen.
  Im  ersten  Hefte  hat  er  dies  gethan  zu  den
neuesten  Gesetzen  über  die  Erläuterungen  und  den  Vollzug
des  Tit.  II  §  18  der  Verfassungsurkunde;  Über  die  der
Pfändung  nicht  unterworfenen  Sachen  und  Forderungen;
Über  die  Abänderung  des  Gesetzes  Über  die  Erhebung  ciner
Gebühr  für  das  Halten  von  Hunden;  dann  über  die  Ab-#nderung
  einiger  Bestimmungen  des  Geletzes  über  die  öffentliche
  Armen=  und  Krankenpflege.  Die  Grundidee  des  Unter.
nehmens  ist  berechtigt.  Gut  durchgeführt  verdient  dasselbe
allen  Beifall.  Aber  die  Durchführung  in  der  angefangenen
Art  ist  schwierlg.  Sie  erfordert  strenge  Objectivilät,  klaren
Blick,  reise  Kritik.  Ob  das  alles  zutrifft,  läßt  sich  erst
sagen,  wenn  der  Herr  Verfasser  seine  Kraft  einmal  an  den
Verhandlungen  zu  einem  größeren  Gesetze  erprobt  haben
wird.  Die  Bearbeitung  der  vorliegenden  kleineren  Gesetz
ist  anerkennenswerth.  ·

Redakteur:  Dr.  Jullus  v.  Standinger  in  München.
Verlag:  Palm  &amp;  Euke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.