180  Einige  hypothekenrechtliche  Fragen.

daß  auch  jetzt  noch  für  die  unerledigten  Anmeldungen
ein  besondereS  Anmeldeprotokoll  errichtet  werden
  müsse  und  daß  nur  den  in  dieses  Protokoll  aufgenommenen
  Forderungen  der  Rang  nach  dem  Tage
der  Anmeldung  gewahrt  werde.  (Vgl.  Regelsberger,
bayer.  Hypothekenrecht  1874  S.  113,  dann  S.  463
Note  5.)  Dem  entgegen  hat  ein  im  Justizministerialblatte
  von  1866  S.  102  u.  ff.  veröffentlichtes
oberstrichterliches  Erkenntniß  vom  24.  April  1866
den  Satz  aufgestellt,  daß  zur  Abfassung  eines  besonderen
  Anmeldeprotokolles  im  Sinne  des  §  23
Abs.  3  des  Hypothekengesetzes  jetzt  kein  Bedürfniß
mehr  bestehe,  weil  das  durch  Geschäfts=  und  Registratur-Ordnung
  vom  20.  September  1863  §  4—7
(J.-M.-Bl.  1863  S.  105)  angeordnete  hypothekenamtliche
  Tagebuch  vollkommen  geeignet  sei,  jenes
Protokoll  zu  vertreten.  Fragliches  Erkenntniß  sprach
sich  demzufolge  für  den  konkreten  Fall  auch  dahin
aus,  daß  das  Hypothekenamt  berechtigt  gewesen  sei,
die  durch  das  Tagebuch  gewahrte  Priorität
der  Anmeldungen  zu  berücksichtigen  und  das  Rangverhältniß
  in  derselben  Weise  festzustellen,  als  ob  der
Eintrag  im  Hypothekenbuche  sogleich  am  Anmeldungstage
  vor  sich  gegangen  wäre.

Diese  Aufstellung  wurde  theoretisch  sofort  lebhaft
bekämpft.  So  z.  B.  in  Bd.  VI  S.  185  u.  ff.
der  Zeitschrift  des  bayerischen  Anwaltsvereines,  auf
welche  Erörterung  mit  ersichtlicher  Anerkennung  des
Gewichtes  der  erhobenen  Bedenken  auch  im  Bd.  31
S.  336  der  Blätter  für  Rechtsanwendung  von  erprobter
  Feder  aufmerksam  gemacht  wurde.  Ferner
von  Graf  in  Bd.  III  S.  273  u.  ff.  der  bayerischen
Notariatszeitung  und  in  dessen  Nachträgen  zur
revidirten  Ausgabe  des  Gönnerschen  Kommentars
Bd.  III  S.  49.  Graf  freilich  will  nicht  restringiren,
sondern  im  Gegentheile  noch  weiter  gehen  und  das
Anmeldeprotokoll  zwar  nicht  durch  das  Tagebuch,