186  Einige  hypothekenrechtliche  Fragen.

pothekenbeamten  willkürlich  als  Voraussetzung  fubstituirt
  werden.  Die  Existenz  der  letzteren  muß  daher
  außer  Zwelfel  gestellt  werden  und  dies  hinwider
muß  sofort  und  kann  nicht  erst  durch  einen  Zusatz
beim  wirklichen  Eintrage  geschehen,  weil  das  Gegebensein
  jener  Voraussetzung  eine  Vorbedingung  für
Wahrung  des  Ranges  ist  und  weil  bei  etwaigem
Aufschub  Zwischenfälle  eintreten  könnten,  die  eine
spätere  Konstatirung  unmöglich  oder  unglaubwürdig
machen  würden.

Die  Existenz  dieser  Voraussetzung  des  §  23
Abs.  3  a.  a.  O.  läßt  sich  aber  nicht  einfach  schon  aus
dem  Tagebuche  ersehen.  Die  einzig  mögliche  Urkundsperson
  ist  vielmehr  der  Hypothekbeamte,  welcher
darum  auch  kraft  seines  Amtes  und  des  ihm  beizumessenden
  öffentlichen  Glaubens  vor  allem  zu  Protokoll
  zu  konstatiren  hat,  daß  er  die  Anwendung  des
§5  23  Abs.  3  aus  besagtem  Grunde  für  geboten  erachte.
  Er  allein  vermag  zu  ermessen,  und  darum
auch  zu  konstatiren,  ob  die  Menge  der  gleichzeitigen
Anmeldungen  wirklich  zu  groß  ist,  um  an  Einem
Tage  deren  Eintrag  zu  gestatten.  Jeder  andere
Grund  würde  ihn  wegen  unbefugter  Wahrung  des
Ranges  anderen  Gläubigern  regreßpflichtig  machen.
Es  können  aber  zehn  Eintragsanmeldungen  in  später
Stunde  eine  solche  Häufung  bilden,  während  deren
dreißig  in  früher  Morgenstunde  noch  nicht  die  Unmöglichkeit
  ihrer  Erledigung  am  nämlichen  Tage  bedingen
  würden.  Sogar  auf  die  Stunde  des  Einlaufs
kann  es  daher  hier  ankommen.  Das  Tagebuch  von
1863  kannte  jedoch  für  Einläufe  keine  Unterscheldung
nach  Stunden,  eine  solche  ließ  erst  Ziff.  II  der  höchsten
  Bekanntmachung  vom  11.  April  1872  zu.  Im
Gegentheile  war  es  gemäß  §  7  der  Geschäfts=  und
Registratur-Ordnung  von  1863  sogar  gestattet,  spät
Abends  einkommende  Einläufe  erst  am  nächsten
Morgen  in  das  Tagebuch  einzutragen,  was  Alles