Samstag  den  23.  Huni  1888.  53.  Jahrgang.  M  13.
Dr.  J.  A.  Zeuffert's

Plätter  für  Rechtsanbendung

zunächst  in  Bayern.

Inholt:  Mitthellungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kal.  Bayer.  Obersten
Landesgerichts  in  München:  Civilrecht  und  Vteilpraner.  —  eiteralut.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kal.
Gayer.  Obersten  Landesgerichts  in  München.

Eivilrecht  und  Civilprozeß.

Ersatzanspruch  gegen  einen  Gemeindebeamten.
  Feststellung  der  Schuldfrage  durch
die  Verwaltungsinstanz.  Die  Stadtgemeinde
B.  hat  gegen  den  erbrechtlichen  Nachfolger  des  für
die  Verwaltung  des  Gemeindevermögens  aufgestellten
  und  bis  zum  Monat  August  1884  für  diese  Aufgabe
  thätigen  J.  eine  Klage  erhoben,  um  mittels
derselben  einen  Ersatzanspruch  geltend  zu  machen,
für  dessen  Begründung  im  Allgemeinen  Dienstwidrigkelten
  des  J.  bei  der  erwähnten  Verwaltung  und
der  damit  zusammenhängenden  Rechnungsführung  sowie
  stillschweigende  Anerkennung  der  in  Frage  kommenden
  Rechnung  von  Seiten  der  als  Allelnerbin
des  J.  sich  darstellenden  Wittwe  desselben  angeführt
wurden,  als  deren  Erbe  wiederum  der  jetzt  Beklagte
bezeichnet  ist.  Für  einen  derartigen  Anspruch  war
der  Rechtsweg  weder  überhaupt  gesetzlich  ausgeschlossen
  noch  dessen  Betretung  an  die  Vorentscheidung
elner  Verwaltungsbehörde  geknüpft.

Es  kann  zugegeben  werden,  daß  die  behauptete
stillschwelgende  Anerkennung  des  Ergebnisses  einer
Gemeinderechnung  von  Seiten  der  Wittwe  und  Erbin
  des  J.  einen  selbständigen  privatrechtlichen  Titel

Neue  Folge.  Band  XXX  III.