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welche  als  zum  Nachtheil  der  Gläubiger  geschehen
angefochten  werden,  ausgingen.  Es  erscheint  auch
darum  wenigstens  nicht  ausgeschlossen,  die  E.  E.
als  Genossin  der  gespielten  Gefährde  mit  der  Klage
aus  dem  Anfechtungsgesetze  mitzubelangen.  Urth.  v.
9.  April  1888;  Reg.-Nr.  1  27/88.

Literatur.

Im  Verlage  der  C.  H.  Beck'schen  Buchhandlung  in
Nördlingen  ist  erschienen:  -

Das  Reichspreßgesetz  vom  7.  Mai  1874.
Unter  Sheprersgeen.  auf  das  Prehwesen  bezüglichen
  Bestimmungen  sonstiger  Reichsgesetze  und  der
Landesgesetze,  sowie  mit  Benützung  der  Ergebnisse
der  Rechtsprechung  und  der  Literatur  erläutert  von
Silhelm  Koller,  Regierungsrath  im  kgl.  bayer.

taaksministerium  der  Justiz.  120  S.  264.  Cartonnirt
  Mk.  3.—.  «

Aeußerlich  erscheint  das  Büchlein  in  Gestalt  der  bekannten
und  beliebten  Beck'schen  sog.  Textausgaben.  Inhaltlich
geht  es  aber  weit  über  den  Charakter  einer  sog.  Textausgabe
hinaus.  Wir  haben  hier  in  Wirklichkeit  ein  commentirendes
Handbuch  des  Preßrechts  vor  uns  und  zwar  in  einer  überaus
  praktischen  und  zugleich  wissenschaftlich  sehr  werthvollen
Gestalt.  Diese  treffliche  Bearbeitung  darf  man  dem  Herrn
Verfasser  zu  um  so  größerem  Verdienste  anrechnen,  je
schwieriger  nach  gar  manchen  Richtungen  (z.  B.  in  den  Beziehungen
  zur  deutschen  Gewerbeordnung)  die  Materie  ist.

Redakteur:  Dr.  Jullus  v.  Standinger  in  München.
Verlag:  Palm  &amp;  Euke  (Carl  Enuke)  in  Erlangen.
Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.