Samfiag  den  4.  August  1888.  53.  Jahrgang.  16.
Dr.  S.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  -*!slt-  She  Fragen.  Eröriert  von  Carl  Vo  tgl.
denten  in  Fengnben  Gere  ng.)  —  hi
s  □  r  sprechung  des  Kal.  Bayer.  —  bondesgerichts  in

An  chen:  ##bpivel.  Kechtstkiege-  kllera!l

Einige  hypothekenrechtliche  Fragen.
Erörtert
von  *  Volk,  k.  Landgerichtspräsidenten  in  Deggendorf.

(Fortsetzung.)
V.  "

Welche  Offizialthätigkeit  hat  das  Hypothekenamt
  bei  eintretenden  Veränderungen
des  Objektes  behufs  Evidentstellung  der
I.  Rubrik  des  Hypothekenbuches  in  Uebereinstimmung
  mit  dem  Grundsteuerka  taster  zu
entwickeln?  Die  hier  aufgeworfene  Frage  ist  dermalen
  eine  Art  Modesache.  Man  vergleiche  hierüber
nur  die  lebhaften  Erörterungen,  welche  ein  in  der
bayerischen  Notariatszeitung  1887  Seite  168  und
ff.  abgedruckter  Beschluh  des  k.  Landgerichtes  Bamberg
  d.  d.  17.  Oktober  1887  und  ein  in  der  Sammlung
  wichtiger  Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshofes
  in  Civilsachen  Band  XI  Seite  493  veröffentlichtes
  oberstrichterliches  Urtheil  vom  27.  September
1886  in  der  ersterwähnten  Zeitschrift  Band  24  Seite
161  u.  ff.  und  Band  25  Seite  33  u.  ff.,  dann  in
den  Blättern  für  Rechtsanwendung  Band  53  Seite
33  u.  ff.  hervorgerufen  haben.  Die  häufige  Wieder-=kehr
  dieser  Frage  in  der  neueren  Praxis  steht  wohl

Neue  Folge.  Band  XXX  III.