250  Einige  hypothekenrechtliche  Fragen.

Offizialthätigkeit  auch  eine  solche  zu  besonderer  Vorsicht
  am  Platze  sein  dürfte.

Der  erste  dieser  Punkte  ist  ein  Fall  ohne  Besitzveränderung,
  nämlich  die  Ueberbauung  eigenen
Grund  und  Bodens.  Hler  wird  die  sofortige  Einschreibung
  des  Neubaues  meist  für  unbedenklich  angesehen.
  Es  ist  auch  ganz  richtig,  daß  durch  einen
solchen  Eintrog  weder  dem  Besitzer  noch  den  intabulirten
  Gläubigern  irgend  ein  Recht  verloren  gehen
würde  und  folglich  §  98  Ziff.  2  des  Hypothekengesetzes
  hier  nicht  Anwendung  findet,  wie  es  zugleich
  auch  richtig  ist,  daß  ein  Neubau  als  bloßes
Accessorium  der  Grundfläche  den  bereits  eingetragenen
Gläubigern  nicht  erst  besonders  verpfändet  zu  werden
  braucht,  vielmehr  gemäß  §  33  des  Hypothekengesetzes
  von  selbst  in  den  Hypothekenverband  tritt.
Allein  es  ist  durchaus  nicht  überflüssig  und  in  Folge
des  8  130  des  Hyp.-Ges.  Pflicht  des  Hypothekenamts,
  sich  vorerst  Gewißheit  zu  verschaffen,  ob  der
bei  der  Katasterbehörde  angemeldete  Neubau  auch
wirklich  ausgeführt  worden  ist.  Dies  aber  ist  durch
ein  bloßes  Messungsoperat,  wonach  von  einer  seither
  landwirthschaftlich  benützten  Fläche  etwas  als
Fläche  für  ein  Wohnhaus  und  etwas  Anderes  als
Fläche  für  elne  Stallung  mit  Scheune  und  dergl.
weggemessen  wird,  noch  nicht  zur  Genüge  konstatirt,
weil  dem  Willen  nicht  immer  die  That,  dem  Beginne
  nicht  immer  auch  die  Vollendung  folgt.  Demnach
  ist  die  Möglichkeit  gegeben,  daß  bei  voreiligem
Eintrage  eines  Neubaues  ein  auswärtiger  Darleiher
durch  den  Inhalt  des  Hypothekenbuchs  (Auszug
oder  Anlehenstabelle)  irregeführt  und  in  Schaden
gebracht  wird,  wenn  er  mit  Rücksicht  auf  den  durch
Gebäude  erhöhten  Werth  der  Objekte  sein  Geld  hingibt,
  während  in  Wirklichkeit  der  Bau  gar  nicht,
oder  doch  nicht  bis  zur  Vollendung  geführt  worden
ist.  Es  wird  sich  also  empfehlen,  in  derartigen