276  Rechtl.  Stellung  des  Gerichtsvollziehers  im  Civilprozeß.

aus,  die  beiden  Sätze,  daß  der  Gerichtsvollzieher
Beamter  sei  und  daß  er  im  Parteiauftrage  vollstrecke,
  als  einander  gleichberechtigte.  In  ihrer  Vereinigung
  liege  die  Aufgabe  der  Gesetzesauslegung.
Daß  die  Stellung  als  Beamter  einen  civilrechtlichen
Auftrag  nicht  vertrage,  sei  eine  petitio  principü-.
Der  reichsrechtliche  Gedanke  sei  der,  daß  es  ein
Staatsamt  gibt,  dessen  Handhabung  im  Einzelfalle
vom  Beamten  als  civilrechtlich  Beauftragtem  geübt
wird.  Alles  das  ergebe  sich  aus  den  positiven  Vorschriften
  der  §§  674  ff.  der  CPO.  Es  könne  sich
daher  auf  dem  Boden  des  positiven  Rechtes  nur
darum  handeln,  eine  begriffliche  Konstruktion  für  den
gesetzgeberischen  Gedanken  zu  finden.  Diese  Konstruktion
  sei  möglich,  der  Staatsauftrag  eines  Beamten
  könne  dahin  gehen,  sich  im  Einzelfalle  als
clvilrechtlicher  Mandatar  in  den  Dienst  der  Partei
zu  begeben.  Zum  Vergleiche  wird  das  Amt  des
Rechtsanwalts  herangezogen,  wo  er  vor  dem  1.  Oktober
  1879  staatlicher  Beamter  war,  wie  in  Preußen.
Es  wird  zwar  nicht  verkannt,  daß  der  Inhalt  der
Thätigkeit  des  Gerichtsvollziehers  Ausübung  eines
Theiles  des  staatlichen  Imperlums  sei,  der  des  beamteten
  Anwalts  nicht,  allein  das  ändere  an  der
Möglichkeit  der  Konstruktion  nichts.  Sobald  man
einmal  zugebe,  daß  der  Amtöbegriff  es  zulasse,  daß
der  Beamte  wesentlich  behufs  Erfüllung  seines
Amtes  als  bivilrechtlicher  Beauftragter  zu  handeln
berufen  sei,  so  lasse  sich  dies  auch  verstehen,  wenn
es  sich  um  Ausübung  obrigkeitlicher  Gewalt  zum
Behufe  des  Rechtsschutzes  der  Privaten  handle.

»  Wie  bei  der  Vollstreckung,  so  sei  auch  bei  der
Zustellung  im  Prozesse  der  Gerichtsvollzieher  Mandatar
  der  Partelen.  Das  aus  dem  öffentlichen
Imperium  des  Vollstreckungsbeamten  hergeleitete  Bedenken
  gegen  diese  Auffassung  falle  hier  überdies