Llteratur.  319

Literatur.

Im  Verlage  von  Palm  &amp;  Enke  in  Erlangen  erschien
sowohl  als  Bestandtheil  der  bekaunten  Dollmannsschen
Commentarsammlung,  wie  auch  als  Sonderabdruck:

Das  al.  Baver.  Gesetz  vom  19.  Mai  1881,
die  Gewerbstener  betr.  Mit  Erlänterungen
  von  Dr.  Wilhelm  Vocke,  Kaiserl.
Geheimen  Oberrechnungsrath  a.  D.  8°%  S.  333
u.  IV.  Preis  Mk.  7.—.

In  diesem  ganz  vortrefflichen  Werke  hat  ein  theoretisch
wie  praktisch  gleich  hochstehender,  vielerfahrener  Schriftsteller
das  neueste  bayerische  Gewerbsteuer-Gesetz  zum  Gegenstande
tiefdurchdachter  Erörterungen  und  Erläuterungen  gemacht,
welche  vom  Standpunkte  der  Wissenschaft  wie  des  Lebens
aus  gleich  werthvoll  sind.  Wir  empfehlen  dasselbe  nicht  bloß
den  Finanzbcamten,  sondern  überhaupt  allen  Juristen,  allen
Amtern  und  Gerichten  zu  freundlicher  Beachtung.

Dr.  Lothar  Seuffert,  o.  ö.  Professor  der  Rechte  zu
Erlangen.  Zur  Geschichte  und  Dogmatik  des
deutschen  Konkhursrechts.  Erste  Abtheilung:  Die
Rechtsverhältnisse  der  Aktivmasse.  8%  182  S.
Nördlingen,  Verlag  der  C.  H.  Beck'schen  Buchhandlung.
  1888.

Zweck  der  vorliegenden  ersten  Abtheilung  ist  hauptsächlich
der  Nachweis,  daß  nach  dem  geltenden  Reichskonkursrechte
das  Rechtsverhältniß  der  Konkursgläubiger  zur  Konkuromasse
zu  konstruiren  sel  als  ein  durch  die  Konkurseröffnung  begründetes
  generelles  Pfandrecht  sämmtlicher  Konkursgläubiger
nach  Verhältniß  ihrer  Forderungen  an  allen  zur  Konkursmasse
  gehörigen  Sachen  und  Rechten.  Um  diesen  Nachweis
zu  führen,  verfährt  der  Verfasser  so,  daß  er  der  dogmatischen
Untersuchung  (S.  81—182)  einen  sogenannten  „historischen“
Theil  (S.  2—81)  vorausschickt.

In  diesem  theilt  er  aus  bekannten  Quellen  und  schriftstellerischen
  Werken  Anderer  allerlei  mit  über  die  missio  in
Possessionem  der  Römer,  den  italienischen  Arrestprozeß,  die