Oberstrichterliche  Entscheibungen.  331

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kol.
Bayer.  Obersten  Landesgerichts  in  München.

Eivilrecht.

Entschädigungsanspruch  des  Vaters  wegen
  Verführung  der  Tochter.  Actio  servi
corrupti  utilis.  In  der  anhängigen  Streitsache
  erhebt  der  Vater  eines  Mädchens  gegen  Denjenigen,
  welcher  dasselbe  zur  Duldung  von  unzüchtigen
  Handlungen  verführt  hat,  auf  Grund  des
fr.  14  S.  1  Dig.  11,  3  (de  servo  corrupto)  einen
Anspruch  auf  Entschädigung.  Es  ist  deshalb  die
Frage  zu  entscheiden,  ob  diese  gesetzliche  Bestimmung
in  der  Gegenwart  noch  anwendbar  erscheint  und  nach
Maßgabe  des  festgestellten  Thatbestandes  den  geltend
  gemachten  Anspruch  zu  rechtfertigen  vermag.

Während  nach  kfr.  1  pr.  D.  1.  c.  das  prätorlsche
  Edikt  dem  Eigenthümer  eines  Sclaven  gegen
einen  Anderen,  welcher  den  Sclaven  in  arglistiger
Weise  verführt  hot,  eine  Klage  auf  das  Doppelte
de5  auf  solche  Weise  verletzten  Interesse  gewährt,
wird  in  fr.  14  8.  1  I.  c.  folgende  Bestimmung  getroffen:


De  fllio  flliave  familias  corruptis  huic  edicto
locus  non  est  etc.;  sed  utilis  (actio)  competit
ollcio  judicis  aestimanda,  duoniam  interest
nostra,  animum  liberorum  nostrorum  non
corrumpi.  ,

Die  direkte,  wegen  Verführung  eines  Sclaven
dessen  Eigenthümer  gewährte  und  nunmehr  wegen
Abschaffung  der  Sclaverei  selbstverständlich  nicht  mehr
anwendbare  Klage  stellt  sich  ohne  Zweifel  als  eine
gemischte  Strafklage  dar,  indem  sie  zugleich  Schadloshaltung
  und  Verhängung  einer  Strafe  als  ihren
Zweck  verfolgte.