Zur  Frage  des  Züchtigungsrechtes  der  Lehrer  in  Bayern.  351

buche  und  nachträgliche  Anzeige  an  den  Schulinspektor.
  Dessen  vorgängiger  Zustlmmung  bedarf
  es  bei  körperlicher  Züchtigung  von  Sonn=  und
Feiertagsschulpflichtigen,  denn  bei  Bestrafung  von
Werktagsschulpflichtigen  in  allen  Fällen  der  Beahndung
  gröberer  Verfehlungen  durch  empfindlichere
Strafen,  sowie  im  Zweifel  darüber,  ob  die  körperliche
Züchtigung  ohne  Nachtheil  für  die  Gesundheit  vollzogen
  werden  kann.  .

Züchtigung  durch  Ohrfeigen,  Schlagen  und  Stoßen
auf  den  Kopf,  Ziehen  an  den  Ohren  und  Haaren,
Niederstoßen  u.  dgl.  sind  ausdrücklich  untersagt.

In  einem  Falle,  in  welchem  ein  Lehrer  wegen
Verletzung  dieser  Vorschriften  unter  anderem  deshalb
angeklagt  war,  weil  er  ein  Mädchen  mit  einem
Haselnußstöckchen  mehrmals  über  den  Rücken  geschlagen
  hatte  (während  die  Regierungsßentschliehung
bei  Mädchen  nur  Ruthenstreiche  auf  die  flache  Hand
gestattet),  hat  das  Instanzgericht  wegen  mangelnden
Bewußtseins  der  Ueberschreitung  freigesprochen  und
das  Reichsgericht,  welches  diese  Feststellung  als  eine
thatsächliche  und  darum  unanfechtbare  ansah,  die
Revision  verworfen,  in  den  Gründen  aber  bemerkt:
es  habe  unter  diesen  Umständen  nicht  darauf  anzukommen,
  ob  die  unterfränkische  Schul=  und  Disciplinarordnung,
  sofern  sie  die  Züchtigung  von  Mädchen
mit  einem  „Haselnußstöckchen“  unbedingt  ausschließt,
mit  der  Ministerialentschließung  vom  20.  Mai  1815,
welche  die  körperliche  Züchtigung  „mit  der  Ruthe
oder  einem  Stäbchen“  gestatte,  in  vollem  Einklange
stehe  (Urtheil  vom  3.  November  1887  wider  Z;
Rep.-Nr.  2289/87).

Von  einer  näheren  Besprechung  der  einzelnen
Regierungsentschließungen,  die  ja  immer  nur  für
einen  einzelnen  Reglerungsbezirk  von  Interesse  sind,
glauben  wir  absehen  zu  sollen,  und  das  um  so  mehr,
als  wir  nicht  einmol  sicher  wissen,  ob  nicht  auch  noch