352  Zur  Frage  des  Züchtigungsrechtes  der  Lehrer  in  Bayern.

in  anderen  Kreisen  ähnliche  Vorschriften  bestehen,  die  wir
nicht  kennen,  so  daß  eine  erschöpfende  Behandlung
der  Sache  in  diesem  Punkte  doch  nicht  möglich  wäre  ).

Die  kurge  Inhaltsangabe  der  uns  bekannten
Regierungsentschliehungen  dürfte  aber  entnehmen
lassen,  daß  in  der  Frage  des  Züchtigungsrechtes  der
bayerischen  Lehrer  keineswegs  die  wünschenswerthe
Rechtseinheit  und  Rechtssicherheit  besteht,  und  daß
daher  der  Wunsch,  diejenigen  Befugnisse,  welche  die
höchste  Stelle  etwa  auf  der  Grundlage  der  bisher
bestehenden  allgemeinen  Vorschriften  in  dieser  Richtung
  allen  Lehrern  einräumen  zu  können  glauht,  in
einer  kurzen,  klaren  und  erschöpfenden  Bekanntmachung
zusammengefaht  zu  sehen,  sowohl  im  Interesse  des
bayerischen  Lehrerstandes  als  zur  Anbahnung  einer
gleichmäßigen  Rechtsprechung  ein  wohlberechtigter  ist.

Kasuistische,  bis  ins  kleinste  Detail  eingehende

Vorschriften  können  besonders  da,  wo  rasche  Entscheidung
  nach  der  Natur  der  Sache  geboten  ist,
immer  nur  schwer  eingehalten  werden  und  begünstigen
den  Einwand  der  unbewußten  Ueberschreitung  des
Zulässigen.
Auf  der  anderen  Seite  gewähren  bloße  Verweisungen
  auf  frühere,  zum  Theil  veraltete,  zum  Theil
in  ihrer  Giltigkeit  bestrittene  Vorschriften  nicht  immer
die  gewünschte  Aufklärung.

Eine  Zusammenfassung  des  in  der  Praxis  der
Verwaltungsbehörden  als  erprobt,  wie  des  in  der
Judikatur  der  Gerichte  als  maßgebend  Anerkonnten
dürfte,  wenn  auch  schwierig,  so  doch  möglich,  jedenfalls
in  hohem  Grade  erwünscht  und  zweckmäßig  sein.

*)  Die  Kreisamtsblätter  sind  dem  Einsender  dieses  nicht
zugängig,  so  daß  er  schon  das  hier  angeführte  Material
  zum  großen  Theile  nur  durch  besondere  Güte
verehrter  Gönner  und  Kollegen,  denen  er  hiefür  zu
großem  Danke  verpflichtet  ist,  erlangen  konnte.

Redakteur:  Dr.  Jullust  v.  Staudinger  in  München.
Verlag:  Palm  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.