368  Literatur.

Literatur.

Folgende  neuen  Erscheinungen  liegen  uns  vor:
1)  Aus  dem  Verlage  von  Palm  &amp;  Enke  in  Erlangen:

trafproteßordnung  für  das  Deutsche  Reich

*  —  Euschrungsgesets  Erläutert  von  Dr.  Rich.
John,  Geh.  Justizrath  und  Prof.  in  Göttingen.
2.  Abthlg.  Heft  2.  Damit  ist  nun  auch  die  zweite
Abtheilung  dieses  hochbedeutsamen,  vortrefflichen
Kommentars  abgeschlossen.

Reichsgesetz,  betr.  die  unter  Ausschluß  der

d  stattfindenden  Gerichtsverhand-=lungen
  vom  5.  April  1888.  Erläutert  von  Dr.
Georg  Kleinfeller,  Privatdozent  in  München.
Eine  erschöpfende,  tüchtige  Erörterung  der  Materie,
  gleich  werthvoll  für  den  Praktiker  wie  für
den  Theoretiker.

2)  Aus  dem  Verlage  der  C.  H.  Beck'schen  Buchhandlung
in  Nördlingen:

Givilprotzeßordnung  für  das  Deutsche  Reich
vom  30.  Januar  1877,  nebst  Einführungsgesetz.
Textausgabe  von  Dr.  Lothar  Seuffert,  Prof.
in  Würzburg.  Fünfte  Auflage.  Bei  gleichen
Vorzügen  wird  sie  bald  ebenso  weit  verbreitet
sein  wie  ihre  Vorgängerinnen.

Das  bayerische  Motartatsgesetftz  vom  10.  Nov.
1861  nebst  Instruktion  in  seiner  gegenwärtigen
  Gestalt.  Textausgabe  von  Dr.  Hermann
  Rehm,  Rechtspraktikant  in  Ansbach.  Eine
zwar  nur  im  Rahmen  einer  Textausgabe  sich
haltende  und  deshalb  an  Enderlein's  „Materialien
  zum  Notariatsgesetz“  lange  nicht  hinreichende,
aber  sehr  zeitgemäße  und  praktisch-zweckmäßige
Arbeit.  Leider  ist  das  Register  —  eine  Hauptsache
  für  solche  Handausgaben  —  höchst  mager
und  dürftig  ausgefallen.

kteur:  Dr.  Julius  v.  Staudinger  in  München.
*“mue  r*  &amp;  Enke  (Carl  Enke)  in  Erlangen.
Druck  von  Junge  &amp;  Sohn.