Samstag  den  22.  Bezember  1888.  53.  Jahrgang.  M.  26.
Dr.  J.  A.  Seusserl's
Plütter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  theturgen  aus  der  Nechtsprechung  des  We##  Payer.  Obersten  Landes=München:
  Ciollrecht  r7—  Patereoneß:  Arischbltrenge

on  .  —  Asteh.  eitungen  aus  der  Rechtsprechun
echteese  #  München  in  Brbrceecht  echasn  —

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Agl.
Bayer.  Obersten  Kandesgerichts  in  München.

Civilrecht  und  Civilprozeß.

Vaoatergutsregulirung  nach  Ansbacher
Recht.  Vorzugsrecht  für  den  Voraus  der
Kinder  im  Konkurse  der  Mutter.  Am  te.  starb
N.  mit  Hinterlassung  einer  Wittwe  und  fünf  minderjährigen
  Kindern.  Bei  der  nach  den  Bestimmungen
des  Ansbacher  Rechts  gerichtlich  gepflogenen  Verlassenschaftsauseinandersetzung
  wurde  für  jedes  der
fünf  Kinder  ein  väterliches  Erbgut  von  3908  Mk.  ausgemittelt,
  zu  dessen  Schuldnerin  sich  die  Wittwe  mit
dem  Versprechen  bekannte,  solches  mit  dem  Zeltpunkte
  des  Austritts  der  Kinder  aus  ihrem  Brode
nach  ¼  jähriger  Aufkündigung  herauszuzahlen.  Von
einer  Sicherstellung  wurde  bei  dem  Nichtvorhandenseln
  von  Grundvermögen  Umgang  genommen.

Die  Wittwe  N.,  welche  sich  inzwischen  zum
zweiten  Male  verehellcht  hatte,  führte  das  Geschäft
ihre5  verlebten  ersten  Mannes  fort.  Es  mußte  jedoch
  schon  am  4.  Oktober  1886  gegen  sie  für  ihre
Person  und  als  Inhaberin  der  Firma  N.  Konkurs
eröffnet  werden.

In  drm  hierauf  eingeleitetrn  Verfahren  hatte  der
für  die  fünf  minderjährigen  Kinder  aufgestellte  Spezial=Neue

  Folge.  Band  XXX  III.