VI  Alphabeilsches  Regisler.

Selle
Jagd:  Die  Tödtung  eines  aussichtslos  umherstreisenden
Hundes  durch  den  Jahdberechtigten  leden  Pinen  Jagdaufseher
  verstößt  nur  daun  nicht  das  objektive
Recht,  wenn  Tödtung  und  anssichtblos0e.  Innherstreifen  im
Ingorevier  zeitlich  zusammenfallen  142

Art.  23  des  Ges.  v.  30.  März  1850.  die  Ansübung  der

Jagd  betr.  in  der  Fassung  des  rt.  11  des  Ausf.-Ges.
zur  RStPO.  Wer,  wenn  auch  im  Auftrage  des  Jagdberechtigten,
  einen  von  diesem  Tags  vorher  angeschossenen
Hasen  aufsucht,  w,  Elegt  und  dem  Jagdberechtigten
Hberbringt  übt  die  Ing  aus  und  bedarf  hiezu  einer
Jagdl  arte:  lowie  die  schriftliche  Erlaubniß  des  Jagdberechtig
  317
Interel#ur  sue  ů  siuimiung  der  Höhe  desselben  nach  8  200

Ir  S.  nale'  Privat=  und  Strafrecht  mis-  besonderer
wicsichein  ichtigung  d  der  Rechtshũtse.  Beitschrift  von  n  Ferdinand  6
.  Is

KompetenzJsthervonelnemAmtvgetlchtgcqcncluen
dienstpräsenten  Soldaten  erlassene  Strafbefehl  unangefochten
geblleben  so  ist  die  Anregung  des  Zuständigkeitsstreites

durch  das  um  Vollstreckung  angegangene  ilitärgericht

nicht  mehr  zulässig  42

Die  Zustänsdigtei  der  bürgerlichen  Gerlchte  zur  Verbescheidung
  der  von  einem  Angeklagten  gegen  ein  schöffengerichtliches
  Urtheil  eingelegte  Berufung  geht  dadurch
nicht  verloren,  daß  der  schon  zum  Militär  ausgehobene,
aber  bis  zum  Dienstesantritte  beurlaubte  Angeklagte
noch  vor  der  oberrichterlichen  Verhandlung  und  vor
seinem  Dienstesantritte  wegen  eines  miliiiirischen  Vergehens
  in  Unteesuchung  gebogen  worden  ist  191

Konkurs  f.  Arr

Kosten:  Ocbührenr  für  Rechtsanwälte,  wenn  die  Information
des  Progehbevollmächtigten  durch  einen  anderen  Rechtsanwalt
  vermittelt  wur  63
Zurückerstatlung  des  geleisteten  Kostenvorschusses  396

Malzaufschlag:  Dle  Verwendung  einer  mit  einem  Gläschen
  Arak  behufs  Erhöhung  der  Gährkraft  vermischten
Hese  ist  strafbar  189
Metßzger:  Derselbe  bedarf  zum  Ankaufe  von  Vieh  anßerhalb
des  Gemeindebezirks  seiner  gewerblichen  Niederlassung  behufs
  Schlachtung  desselben  in  seinem  Gewerbebetrieb  elner
Ergitimationskarte  331
n  Metzger,  welcher  die  aus  dem  Schlachten  der  Thiere
gewonnenen  Felle  zu  Leder  gerben  läßt  und  damit  Handel
treibl,  ist  zur  Anzeige  dieses  Lederhandels  verpflichtet;