Samstag  den  15.  März  1890.  55.  Jahrgang.  A  6.

Dr.  J.  K.  Seuffert-Blätter

  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  38  rt.  15  der  Novelle  zur  Subbestaiten  Geung.  —  Mbelunten
der  Rechtsprechung  des  Kgl.  Baver.  Oberlandesgerichts  München
sp  eoder  l  Sbrasshsegouche  —  Vollzelstrasgesehduch.

Zu  Art.  15  der  Novelle  zur  Subhastationsordnung.

Nicht  selten  kommt  es  vor,  daß  sich  die  Lieferanten
von  Fabrikeinrichtungen  das  Eigenthum  an  den  gelieferten
Theilen  bis  zur  vollständigen  Bezahlung  des  Kaufpreises
vorbehalten.  Verfällt  nun  die  Fabrik  vor  Berichtigung
des  Preises  der  Subhastation,  so  wird  gelegentlich  die
Frage  aufgeworfen,  ob  ein  derartiger  Eigenthumsvorbehalt
nicht  gemäß  Art.  15  und  16  der  Novelle  zur  Subhastationsordnung
  zu  behandeln  sei.  Es  dürfte  indessen
keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  die  Antwort  nur  verneinend
  lauten  kann").

*)  Anm.  d.  Red.  In  Ansehung  der  Mühleinrichtung,  auf
welche  sich  das  in  Band  54  S.  401  ff.  dieser  Blätter  mitgethellte
oberstrichterliche  Urtheil  bezieht,  war  im  Subhastationsverfahren
Versteigerung  unter  Aufrechterhaltung  des  Eigenthumsvorbehaltes
verlangt  und,  weil  diesem  Verlangen  nicht  entsprochen  wurde,  der
Zuschlag  angefochten  worden.  Diese  Anfechtung  wurde  entgegen
der  Entscheidung  des  Vollstreckungsgerichts  vom  Landgerichte  für
begründet  erachtet;  durch  Beschluß  des  kgl.  Oberlandesgerichts
München  aber  wurde  die  amtsgerichtliche  Entscheidung  wieder
hergestellt  und  ausgesprochen,  daß  der  Vorbehalt  des  Eigenthums

Neue  Folge.  Band  XXXV.