84  Zu  Art.  15  der  Novelle  zur  Subhastatlonsordnung.

besondere  kann  die  Bedentung  einer  solchen  nicht  der
Eintragung  der  Pertinenzeigenschaft  gewisser  beweglicher
Sachen  im  Hypothekenbuche  zugeschrieben  werden.  Denn
jene  Qualität  setzt  bekanntlich  unter  allen  Umständen  das
Gegebensein  eines  bestimmten  thatsächlichen  Verhältnisses
voraus,  das  auch  durch  die  Einschreibung  im  Hypothekenbuche
  nicht  supplirt  werden  kann.  Ja,  es  ist  sogar  der
Fall  denkbar,  daß  im  Hypothekenbuche  bewegliche  Sachen,
welche  nach  ihrer  Beziehung  zur  Hauptsache  in  der  That
die  Eigenschaft  gewillkürter  Pertinenzen  im  Sinne  des
Hypothekengesetzes  haben  können,  als  solche  eingeschrieben
und  dennoch  von  der  Vollstreckung  nicht  mitbetroffen
sind.  Es  tritt  dies  dann  ein,  wenn  eine  mit  Hypotheken
nicht  belastete,  im  Hypothekenbuche  aber  mit  solcher  Pertinenzeinschreibung
  noch  vorgetragene  Sache  der  Zwangsversteigerung
  unterstellt  wird  und  die  eingeschriebenen
Pertinenzen  nicht  zugleich  nach  dem  maßgebenden  Civilrechte
  die  Eigenschaft  von  Zugehörungen  haben.  Denn
der  Begriff  hypothekrechtlicher  gewillkürter  Zugehörungen
hat  als  solcher  nur  innerhalb  des  Bereichs  der  Hypothekenbuchverfassung
  Bedeutung  und  deshalb  auch  nur
für  die  Dauer  der  Hypothekbelastung  Geltung  und  Wirksamkeit.


Bei  dieser  Sachlage  würde  der  Ausspruch  des  Notars,
daß  das  Grundstück  mit  oder  ohne  Vorbehalt  des  Rückfalls
  des  Eigenthums  an  gewissen  beweglichen  Gegenständen
  als  Zugehörungen  versteigert  werde,  unter  Umständen
  (nämlich  wenn  jene  Gegenstände  nicht  schon  im
Beschlagnahmebeschluß  als  Zugehörungen  namhaft  gemacht
sind)  nicht  blos  wie  bei  den  Immobilien  eine  Modifikation
der  durch  den  Zuschlag  begründeten  Rechte,  sondern
zugleich  eine  Entscheidung  über  den  Umfang
der  Vollstreckung  enthalten,  zu  welcher  der  Versteigerungsbeamte
  weder  nach  der  ihm  im  Subhastationsverfahren
  angewiesenen  Stellung  noch  nach  den  ihm