96  Entscheidungen  des  OLG.  München.

bracht  sind,  auf  den  Schrannenverkehr  beschränkt  werden
kann.  Urtheil  vom  17.  Oktober  1889.

PStGB.  Art.  52  ist  ohne  Rücksicht  auf  den
Erfolg  der  ohne  die  erforderliche  Bewilligung
unternommenen  Sammlung  anwendbar,  weil
er  den  Nachweis  eines  Erfolges  der  Sammlung
  nicht  verlangt,  und  für  die  Anwendung
der  Strafbestimmung  daher  nur  maßgebend
ist,  ob  Thatumstände  erwiesen  sind,  aus
welchen  das  Unternehmen  einer  Sammlung
hervorgeht.  Dies  ist  hier  ohne  Rechtsirrthum  angenommen
  worden,  da  als  erwiesen  erklärt  ist,  daß  der
Angeklagte  Geldbeträge  für  die  treffenden  Zwecke  in
Empfang  genommen  und  je  ihrem  Zwecke  zugeführt  und
zu  weiteren  Gaben  für  jeden  dieser  Zwecke  angeregt  hat.
Ob  diese  Anregung  auch  noch  weiteren  Erfolg  hatte  oder
nicht,  ist  gleichgiltig,  ebenso,  ob  der  Angeklagte  jeden
einzelnen  eingegangenen  Geldbetrag  sofort  seinem  Zwecke
zugeführt,  oder  ob  er,  bevor  er  dies  that,  mehrere  Beträge
  angesammelt  hat.  Der  Natur  der  Sache  und  dem
Sprachgebrauche  nach  begründet  ein  solches  Handeln  das
Unternehmen  einer  Sammlung.  Urtheil  vom  19.  Dezember
  1889.

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(Junge  &amp;  Sohn)  in  Erlangen.