Samstag  den  24.  Mai  1890.  55.  Jahrgang.  M  11.

Dr.  J.  N.  Seuffert-Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

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München  in  Strassachen:  Gewerbeordnung,  Strasgesetzbuch.

Dürfen  ärztliche  Atteste  über  fahrlässige  schwere
Körperverletzungen  in  der  Hauptverhandlung  verlesen
  werden?

#  (Fortsetzung.)

Daraus  also,  daß  das  Gesetz  erklärt,  es  liegt  eine
„schwere  Körperverletzung“  vor,  während  doch  dem  oder
den  Veranlassern  derselben  (die  nur  nicht  als  Mitthäter
gehandelt  haben  dürfen)  möglicherweise  nur  Fahrlässigkeit
  zur  Last  fällt,  folgt  wiederum  mit  zwingender  Beweiskraft,
  daß  die  schwere  Körperverletzung  nicht  nur
nicht  auf  die  Fälle  der  vorsätzlichen  Körperverletzungen,
sondern  nicht  einmal  auf  die  der  vorsätzlichen  Verbrechen
beschränkt  ist,  daß  vielmehr  auch  eine  durch  Fahrlässigkeit
  verursachte  Körperverletzung  mit  dem  schweren  Erfolg
  des  §  224  eine  „schwere  Körperverletzung“  im  Sinne
des  Strafgesetzbuchs  bildet.

Ein  weiteres  Argument  für  unsere  Anschauung  bildet
  der  Wortlaut  des  §  232  des  StGB.  Nach  Absatz  1
dieser  Gesetzesstelle  tritt  die  Verfolgung  „leichter  vorsätzlicher,
  sowie  aller  durch  Fahrlässigkeit  verursachter“  Körperverletzungen
  nur  auf  Antrag  ein,  insofern  nicht  die
Körperverletzung  mit  Uebertretung  einer  Amts-,  Berufs-Neue

  Folge.  Band  XIXXV.