Samstag  den  7.  Juni  1890.  55.  Jahrgang.  M.  12.

Dr.  J.  A.  Seuffert's

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhoalt:  mx  ärztliche  Attesle  über,  #t-  *  SErbeerverhun  in
Hauplverhendlung  lesen  Schluß).  Mitthel-P55.

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München  in  rassachen:  Strasgesehbuch,  Volizeiltrasgesepbuch,

Forstgesed.  ½%  relk  den  Malzausschleg,  Mitntärstrasprogepordnung.

Dürfen  ärztliche  Atteste  über  fahrlässige  schwere
Körperverletzungen  in  der  Hauptverhandlung  verlesen
  werden?

(Schluß.)

§  228  des  Komm.-Entw.  entspricht  genau  dem  8227
des  Reg.-Entw.  unter  Weglassung  seines  zweiten  Absatzes.


Bei  der  2.  Berathung  des  Strafgesetzbuchs  im  Reichstag
  wurden  aus  den  §§  226  und  228  des  Komm.-Entwurfs
  ohne  irgendwelche  Aenderung  die  nunmehrigen
§§  230  und  233  des  StGB.;  der  §  227  des  Komm.=Entwurfs
  aber  wurde  auf  Antrag  der  Abgeordneten
Lasker  und  Gen.  (Nr.  114  Ziff.  5  der  Aktenstücke)  als
§  232  des  StGB.  folgendermaßen  gefaßt:

„Die  Verfolgung  leichter  vorsätzlicher,  sowie
aller  durch  Fahrlässigkeit  verursachter  Körperverletzungen
  (§§  223,  230)  tritt  nur  auf  Antrag  ein,  insofern
  nicht  die  Körperverletzung  mit  Uebertretung  einer
Amts-,  Berufs=  oder  Gewerbspflicht  begangen  worden
  ist.

Neue  Folge.  Band  XIXXV.