Samstag  den  21.  Juni  1890.  55.  Jahrgang.  K13.

Dr.  J.  A.  Heuffert-=Blätter

  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  r*  Berernh,  der  Leegu  im  Sinne  der  —U  #
1.  Janu  .  uaqea  aus  der  Rechisprechung.
veder.  ä—  L#adesgerichis  ia  München:  ud  Bl
gegen  Rotare.

Der  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatik
  vom  1.  Jannar  1805.

Die  nachfolgende  Darstellung  ist  der  Erörterung  des
vielbestrittenen  Begriffes  der  Versorgung  im  Sinne  der
Dienstespragmatik  vom  1.  Januar  1805  gewidmet.  Es
ist  bekannt,  daß  die  neuere  und  neueste  Rechtsprechung
der  höheren  Gerichte  und  insbesondere  des  Obersten
Landesgerichtes  diesem  Begriffe  eine  Deutung  gibt,  von
welcher  man  auch  dann,  wenn  man  ihre  Richtigkeit  nicht
bestreiten  wollte  oder  könnte,  zugestehen  muß,  daß  sie
mit  dem  allgemeinen  Rechtsgefühle  nicht  im  Einklange
steht.  Dieser  Zwiespalt  der  Rechtsprechung  mit  dem
öffentlichen  Rechtsgefühle  würde  indeß,  so  gefährlich  er
auch  mit  der  Zeit  dem  gesetzlichen  Fortbestand  des  erweiterten
  Pensionsrechtes  der  Kinder  höherer  Staatsdiener
  augenscheinlich  werden  muß,  die  Gerichte  wenig
anzufechten  haben,  wenn  ihre  Auslegung  wirklich  das  ist,
worauf  sie  Anspruch  macht,  nämlich  das  folgerichtige
und  unabweisliche  Ergebniß  einer  logischen  und  juristischen
Entwicklung  aus  den  Bestimmungen  der  Dienstespragmatik
  selbst.  Daß  sie  das  nicht  sei,  hat  Prof.  Seydel

Neue  Folge.  Band  XXXV.