Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmattk.  201

sprechung  hervorgetreten  sind,  können  erst  im  Zusammenhange
  der  nachfolgenden  Darstellung  entsprechend  gewürdigt
  werden.  Jedenfalls  steht  die  Judikatur  in  ihrem
Endergebniß  zur  Zeit  wieder  auf  demselben  Stande,  wie
in  den  vierziger  Jahren.  Dieses  Ergebniß  läßt  sich  dahin
zusammenfassen,  daß  für  die  Söhne  nur  der  Eintritt  in
den  definitiven  Staatsdienst  oder  in  eine  diesem  äquivalente
  Stellung  eine  Versorgung  ist,  während  bei  den
Töchtern  insbesondere  auch  die  Verehelichung  als  Versorgung
  erachtet  wird.  Der  Sohn  tritt  daher  weder
durch  die  Verehelichung  noch  durch  die  Erlangung  einer
Lebensstellung,  in  welcher  er  sich  einem,  wenn  auch  noch
so  lucrativen,  bürgerlichen  Erwerbe  widmet  oder  die  auf
dem  Besitze  eines  wenn  auch  noch  so  bedeutenden  Vermögens
  begründet  ist,  in  den  Stand  der  Versorgung.
Der  schneidende  Widerspruch  dieses  Ergebnisses  der  Rechtsprechung
  mit  dem  allgemeinen  Rechtsgefähle  ist  in
Seydel's  Ausführungen  zur  Genüge  hervorgehoben  und
braucht  hier  nicht  weiter  geschildert  zu  werden.  Ob  es
dagegen  der  Theorie  Seydel's  gelungen  ist,  nicht  nur
einen  solchen  Widerstreit  gegen  das  Rechtsgefühl  zu  vermeiden,
  sondern  auch  den  Bestimmungen  der  Dienstespragmatik
  gerecht  zu  werden,  soll  nun  zunächst  untersucht
werden.

II.

Wir  gestehen,  daß  uns  die  Ausführungen  Seydel's
nicht  jeden  Zweifel  darüber  benommen  haben,  was  dieser
Schriftsteller  eigentlich  unter  Versorgung  versteht.  Zunächst
  bezeichnet  er  die  Versorgung  als  einen  Zustand,
wonach  Jemand  für  sich  d.  h.  für  seinen  genügenden
Lebensunterhalt  selbst  zu  sorgen  in  dem  Falle  ist.  Die
Versorgung  bildet  also  —  so  folgert  Seydel  —  den
Gegensatz  zu  jener  Lage,  wo  das  Kind  der  Familiensorge
des  Vaters  bezw.  der  ersetzenden  Fürsorge  des  Staates
bedarf.  Da  die  Familiensorge  —  ein  Begriff,  welchen