Samstag  den  5.  Juli  1890.  55.  Jahrgang.  M  14.

Dr.  J.  A.  HSeuffert'·'s

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  ver  Dee  der  Derlorsung  im  Siane  der  Dlenkespragmalik  vom
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Der  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatik
  vom  1.  Januar  1805.

(Fortsetzung.)

Ob  Seydel  die  soeben  angeführte  Konsequenz  aus
seinem  Versorgungsbegriff  zu  ziehen  bereit  ist,  wissen  wir
nicht.  Er  kann  sie  ablehnen,  wenn  er  die  Versorgung
als  den  Gegensatz  zu  dem  Zustande,  in  welchem  das
Kind  noch  der  Familiensorge  bedarf,  angesehen  wissen
will;  er  muß  sie  aber  annehmen,  wenn  Versorgung  gleich
dem  Vorhandensein  der  materiellen  Subsistenz  ist.  Und
eben  darin,  daß  die  Versorgung  bei  Seydel  zuerst  in
dem  einen  Sinne  definirt  ist,  daß  nachher  aber  die  ganze
Argumentation  auf  dem  anderen  Begriffe  beruht,  besteht
unseres  Erachtens  die  Unklarheit,  welche  der  Seydel'-schen
  Theorie  von  Anfang  an  anhaftet.

Indessen  müssen  wir  wohl,  da  in  den  ganzen  Zusammenhang
  der  Seydel'schen  Argumentation  nur  derjenige
  Versorgungsbegriff  paßt,  welcher  gleichbedeutend
mit  dem  Besitze  der  erforderlichen  Unterhaltsmittel  ist,
auch  diesen  Begriff  unserer  weiteren  Prüfung  der  Seydel'schen
  Theorie  zu  Grunde  legen.

Neue  Folge.  Band  XXXV