Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatlk.  235

IV.

Indem  wir  nunmehr  in  den  positiven  Theil  unserer
Ausführungen  eintreten,  halten  wir  es  nicht  für  unnöthig,
zunächst  die  Fragestellung  zu  berichtigen,  von  welcher
bisher  stets  bei  Erörterung  unseres  Gegenstandes  ausgegangen
  wurde.  Man  fragte  seither  immer:  „Was  ist
Versorgung  im  Sinne  der  Pragmatik?“"  Es  handelt  sich
jedoch  nicht  um  den  Begriff  der  Versorgung  überhaupt,
sondern  es  handelt  sich  darum,  was  die  Pragmatik  unter
Versorgung  der  Kinder  versteht.  Denn,  wie  schon
oben  erwähnt,  gebraucht  die  Pragmatik  den  Ausdruck
Versorgung  nur  in  Beziehung  auf  die  Kinder.  Der  Begriff
  der  „Versorgung  der  Kinder“  ist  ein  gemeinüblicher.
  Es  ist  daher  dieser  gemeinübliche  Begriff
zunächst  zu  erörtern  und  sodann  zu  untersuchen,  ob  irgend
welcher  Anlaß  besteht,  anzunehmen,  daß  die  Pragmatik
einen  von  dem  gemeinüblichen  abweichenden  Begriff
der  Versorgung  der  Kinder  habe  aufstellen  wollen.

Vor  Allem  müssen  wir  uns  aber  darüber  klar  sein,
was  die  Sprache  unter  „Versorgtsein“  und  „Versorgung“
überhaupt  versteht.  Das  Zeitwort  „versorgen“  bedeutet
zunächst:  „Einen  mit  etwas  versehen,  was  er  gerade
braucht.“  In  dieser  Bedeutung  empfängt  sowohl  das
Zeitwort  „versorgen“,  wie  das  Verbalsubstantivum  „Versorgung“
  und  zwar  letzteres  in  seiner  doppelten  Bedeutung
  des  „Versorgtwerdens“  und  des  „Versorgtseins“"
erst  einen  konkreten  Sinn,  wenn  hinzugefügt  oder  hinzugedacht
  wird,  womit  Jemand  versehen  wird  oder  ist.
Seydel  scheint  das  Wort  „versorgt“"  in  diesem  nächstliegenden
  Sinne  des  „mit  etwas  versehen  sein“  zu  gebrauchen,
  indem  er  die  Beziehung  zu  einem  Bedürfniß,
welche  der  Begriff  „versorgt“  in  diesem  Sinne  nothwendig
erfordert,  dadurch  herstellt,  daß  er  den  Besitz  der  zum
Leben  erforderlichen  Unterhaltsmittel  sich  als  Dasjenige
denkt,  womit  Jemand  versehen  sein  muß,  um  als  versorgt
zu  gelten.  Das  Versorgtsein  in  diesem  Sinne  enthält