Samstag  den  2.  August  1890.  55.  Jahrgang.  N  16.

Dr.  J.  K.  Seufferts

SBlätter  für  Bechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhalt:  Der  eef  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dlenstespragmatle  vom
10  F  oriled  ung).  —  Mlithellungen  aus  der  Recht-Pr.

  an  v  tObetstracsssdessektchtstaMllachea
Dlictpllaststkalischea  IeseuRolse

Der  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatik
  vom  1.  Januar  1805.
(Fortsetzung.)

Die  Worte  „Versorgt",  „Versorgung"  haben  sprachlich
aber  noch  einen  anderen  Sinn  als  den  oben  bezeichneten.
Sie  haben  auch  einen  prägnanten  Sinn,  bei  welchem
ein  concretes  Ding,  mit  welchem  Jemand  versehen  sein
soll,  weder  hinzugefügt  noch  hinzugedacht  zu  werden
braucht.  Versorgt  in  dieser  prägnanten  Bedeutung  ist
Derjenige,  für  welchen  man  nicht  weiter  zu
sorgen  braucht.  Die  Versorgung  ist  dann  sowohl  der
Eintritt  Jemandes  in  Verhältnisse,  bei  welchen  man
flir  denselben  nicht  mehr  zu  sorgen  hat,  als  auch  dieser
Zustand  selbst  (ogl.  Sanders,  Wörterbuch  unter
„sorgen“",  „versorgen").  Dieser  Begriff  des  „Versorgtseins“
  enthält  allerdings  ein  Moment  der  Dauer;  es  ist
in  ihm  der  Gedanke  ausgedrückt,  daß  die  bisher  auf
Jemand  verwendete  Sorge  nunmehr  für  immer  abgeschlossen
  ist.  Es  darf  hier  vielleicht  auf  eine  der  Bedentungen
  hingewiesen  werden,  welche  nach  Grimm's
Wörterbuch  der  Vorsilbe  „ver“  in  zahlreichen  Zusammensetzungen
  zukommt.  Diese  Vorsilbe  hat  in  vielen  Com-Neue

  Folge.  Band  XXXV.