242  Begriff  der  Versorgung  im  Sinne  der  Dienstespragmatik.

positis  die  Bedeutung  „fort“,  „bis  zum  Ende“,  bezeichnet
also  ein  Vorwärtsschreiten  der  im  einfachen  Zeitwort
ausgedrückten  Thätigkeit  auf  dem  eingeschlagenen  Wege
bis  zur  Vollendung.  Daraus  entsteht  die  Bedeutung
voller  Durchführung.  Wie  also  eine  Blume,  die
nicht  mehr  blüht,  verblüht  ist,  so  ist  Jemand,  für  welchen
man  hinfort  nicht  mehr  zu  sorgen  hat,  versorgt.

Die  sprachliche  Bedeutung  der  „Versorgung“  ist  also
keineswegs  identisch  mit  dem  Begriffe,  von  dem  die  Gerichte
  als  dem  angeblich  landläufigen  stets  auszugehen
pflegen  und  der  in  der  dauernden  Sicherung  des  Lebensunterhaltes
  bestehen  soll.  Dieser  Begriff  könnte  durch
den  Ausdruck  „Versorgung“  nur  gedeckt  sein,  wenn  sprachlich
  Derjenige  als  versorgt  anzusehen  wäre,  welcher  sich
selbst  um  seinen  Lebensunterhalt  nicht  mehr  zu
sorgen  hat.  In  der  That  unternehmen  die  Gerichte
hie  und  da  eine  solche  sprachliche  Erklärung  des  Wortes
Versorgung.  So  enthält  das  oben  erwähnte  Urtheil  des
OAG.  vom  19.  Oktober  1852  den  Satz,  daß  mit  Versorgung
  die  Existenz  eines  solchen  Verhältnisses  bezeichnet
werde,  durch  welches  Jemand  .  .  ..  jeder  weiteren  Sorge
für  seinen  nothwendigen  Lebensunterhalt  auf  bleibende
Weise  überhoben  ist.  Eine  solche  sprachliche  Erklärung
ist  jedoch  unrichtig.  Nicht  derjenige  ist  versorgt,  welcher
keine  Sorge  mehr  hat,  sondern,  wie  sich  ein  Urtheil  des
Landgerichts  München  I  vom  5.  Februar  1886  treffend
ausdrückt,  derjenige  ist  versorgt,  welcher  keine  Sorge
mehr  macht.  Das  „Versorgtsein“  besteht  m.  a.  W.
darin,  daß  Jemand  aus  der  Fürsorge  eines  Anderen
dauernd  herausgetreten  ist.

Diese  Bedeutung  des  Wortes  „Versorgung“  liegt
auch  der  gemeinüblichen  Bedeutung  des  Begriffes  der
„Versorgung  der  Kinder“  zu  Grunde.  Die  Kinder  sind
versorgt,  wenn  sie  aus  der  elterlichen  Fürsorge  dauernd
herausgetreten  sind.  Dieses  Heraustreten  aus  der  elterlichen
  Fürsorge  ist  gleichbedeutend  mit  dem  dauernden